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Verträge & Telekommunikation

Außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrags

Ein Mobilfunkvertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn dem Kunden die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist. In diesen Fällen muss die vertraglich vereinbarte Laufzeit nicht eingehalten werden.

Die außerordentliche Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig und muss nachvollziehbar begründet werden.

Rechtliche Grundlage

Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach § 314 BGB (Dauerschuldverhältnisse). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Abwägung aller Umstände die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.

In der Regel ist vor der Kündigung eine Abmahnung oder Frist zur Abhilfe erforderlich – außer, diese wäre offensichtlich aussichtslos.

Anerkannte Gründe für eine außerordentliche Kündigung

  • dauerhafte oder erhebliche Netz- und Leistungsstörungen
  • keine oder stark eingeschränkte Netzverfügbarkeit am Wohnort
  • erhebliche Abweichung von der zugesagten Leistung
  • unzulässige Preiserhöhung ohne Sonderkündigungsrecht
  • Vertragsänderungen ohne Zustimmung
  • mehrfache erfolglose Störungsmeldungen
  • Umzug, wenn der Anbieter die Leistung dort nicht erbringen kann

Rein persönliche Gründe oder finanzielle Schwierigkeiten reichen in der Regel nicht aus.

Frist und Zeitpunkt

Die Kündigung muss unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen. Ein längeres Zuwarten kann zum Verlust des Kündigungsrechts führen.

Die Kündigung wirkt in der Regel sofort oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Formulierung der außerordentlichen Kündigung

„Hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Vertragsnummer [Nummer] außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund. Trotz mehrfacher Aufforderung wurde die vertraglich geschuldete Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht. Eine Fortsetzung des Vertrags ist mir daher nicht zumutbar.“

Der Kündigungsgrund sollte konkret und nachvollziehbar benannt werden.

Nachweise

Zur Unterstützung der Kündigung eignen sich insbesondere:

  • Störungsmeldungen und Schriftverkehr mit dem Anbieter
  • Messprotokolle zur Netzqualität
  • Abmahnungen oder Fristsetzungen
  • Bestätigung fehlender Netzabdeckung
  • Umzugsnachweis (falls relevant)

Übermittlung

Die außerordentliche Kündigung sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen (Post, Fax oder Kundenportal). Eine einfache E-Mail ist rechtlich unsicher.

Wenn der Anbieter die Kündigung ablehnt

Wird die außerordentliche Kündigung zurückgewiesen, kann die Angelegenheit rechtlich überprüft werden. In vielen Fällen ist eine Verbraucherschlichtung oder anwaltliche Prüfung sinnvoll.

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Hinweis: Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund voraus. Ohne belastbare Nachweise besteht das Risiko, dass der Anbieter auf der Vertragslaufzeit besteht.

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