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Bausparvertrag kündigen
Ein Bausparvertrag kann aus verschiedenen Gründen gekündigt werden – etwa bei veränderter finanzieller Situation, fehlendem Finanzierungsbedarf oder zur Auszahlung des Guthabens. Dabei sind Kündigungsfristen und vertragliche Regelungen zu beachten.
Grundsätzliches zur Kündigung eines Bausparvertrags
Bausparverträge sind langfristig angelegt und bestehen aus Sparphase und Darlehensphase. Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich, kann jedoch finanzielle Folgen haben.
Maßgeblich sind die Allgemeinen Bausparbedingungen des jeweiligen Vertrags.
Kündigung durch den Bausparer
Der Bausparer kann seinen Vertrag in der Regel ordentlich kündigen. Häufig gilt dabei eine Kündigungsfrist von mehreren Monaten.
- Kündigung während der Sparphase
- Kündigung nach Zuteilung
- Kündigung zur Auszahlung des Guthabens
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist vertraglich geregelt und beträgt häufig drei bis sechs Monate. Eine vorzeitige Kündigung kann zu Nachteilen führen.
In bestimmten Fällen ist auch eine fristlose Kündigung möglich, etwa bei Vertragsverletzungen.
Mögliche Folgen der Kündigung
- Verlust von Bonuszinsen oder Prämien
- Abzug von Gebühren
- Verfall des Anspruchs auf ein Bauspardarlehen
Vor einer Kündigung sollte geprüft werden, welche finanziellen Auswirkungen entstehen können.
Form der Kündigung
- Kündigung schriftlich oder in Textform
- Angabe von Vertrags- oder Bausparnummer
- klarer Kündigungswille
- Datum und Unterschrift
Passende Kündigungsformulare
In der Formular-Übersicht findest du passende Schreiben zur Kündigung eines Bausparvertrags.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Vertragsbedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter. Eine Kündigung kann finanzielle Nachteile haben.
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Der Code schaltet den Formular-Downloadbereich (PDF-Download) frei.
