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Kündigung einer Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann unter Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen gekündigt werden. Die Kündigung beendet den Versicherungsschutz zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Gegenstand der Kündigung
Die Kündigung richtet sich gegen einen bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag.
- ordentliche Kündigung zum Vertragsende
- Kündigung nach Vertragsverlängerung
- Sonderkündigung nach Beitragserhöhung
- Sonderkündigung nach einem Versicherungsfall
Kündigungsfrist
Die ordentliche Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag oder den Versicherungsbedingungen. Häufig beträgt sie drei Monate zum Vertragsende. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer.
Formulierung der Kündigung
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift
- Versicherungsnummer
- Versicherer
- Tarif / Vertragsart (z. B. Privat, Beruf, Verkehr)
- Kündigung zum nächstmöglichen Termin
- Datum und Unterschrift
Übermittlung
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, damit der Zugang beim Versicherer nachweisbar ist.
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Kündigungen und Schreiben zu Versicherungsverträgen.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Vor einer Kündigung sollte geprüft werden, ob laufende oder absehbare Rechtsfälle noch vom Versicherungsschutz erfasst werden sollen.
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Der Code schaltet den Formular-Downloadbereich (PDF-Download) frei.
