Du erstellst eine Kündigung für: Kündigung Garagen-/Stellplatzmietvertrag
Garagen- oder Stellplatzmietvertrag kündigen
Ein Garagen- oder Stellplatzmietvertrag kann grundsätzlich gekündigt werden. Entscheidend ist, ob der Stellplatz Teil eines Wohnraummietvertrags oder separat angemietet ist.
Garage / Stellplatz – Bestandteil oder eigener Vertrag?
Ist die Garage oder der Stellplatz Teil des Wohnraummietvertrags, kann sie in der Regel nicht separat gekündigt werden.
Besteht ein eigenständiger Mietvertrag, ist eine separate Kündigung möglich.
Ordentliche Kündigung
Bei einem eigenständigen Garagen- oder Stellplatzmietvertrag ist eine ordentliche Kündigung möglich.
- Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist
- keine Begründung erforderlich
- Kündigung zum vereinbarten Termin
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Mietvertrag. Fehlt eine Regelung, gelten häufig die gesetzlichen Fristen für Mietverhältnisse.
Üblich sind Kündigungsfristen von drei Monaten.
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung kommt in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
- dauerhafte Nichtnutzbarkeit des Stellplatzes
- erhebliche Mängel oder Zugangsbeschränkungen
- vertragswidrige Nutzung durch Dritte
Form der Kündigung
- Kündigung schriftlich oder in Textform
- Angabe von Mietobjekt und Vertragsdatum
- klare Kündigungserklärung
- nachweisbarer Zugang empfohlen
Nach der Kündigung
Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht an Garage oder Stellplatz. Schlüssel, Transponder oder Karten sind zurückzugeben.
Passende Kündigungsformulare
In der Formular-Übersicht findest du passende Kündigungsschreiben für Garagen- und Stellplatzmietverträge.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Ob eine getrennte Kündigung möglich ist, hängt vom konkreten Vertragsaufbau ab. Maßgeblich ist, ob ein eigenständiger Mietvertrag besteht.
Hier kannst du einen Download-Code kaufen, um den PDF-Download freizuschalten.
Der Code schaltet den Formular-Downloadbereich (PDF-Download) frei.
