Widerspruch BAföG-Bescheid

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Studium & Förderung

Widerspruch gegen einen BAföG-Bescheid

Gegen einen BAföG-Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden, wenn die Entscheidung ganz oder teilweise fehlerhaft oder unvollständig ist. Der Widerspruch dient der erneuten Prüfung und möglichen Korrektur des Bescheids.

Gegenstand des Widerspruchs

Der Widerspruch richtet sich gegen einen Bescheid des zuständigen BAföG-Amtes.

  • zu geringe Förderhöhe
  • fehlerhafte Einkommensanrechnung
  • nicht berücksichtigte Freibeträge
  • Ablehnung oder Teilablehnung des Antrags
  • falscher Bewilligungszeitraum

Widerspruchsfrist

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang beim BAföG-Amt. Die Frist ist zwingend einzuhalten.

Formulierung des Widerspruchs

„Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Aktenzeichen] ein. Der Bescheid ist aus meiner Sicht fehlerhaft. Ich bitte um erneute Prüfung und entsprechende Korrektur.“

Eine ausführliche Begründung kann direkt beigefügt oder nachgereicht werden.

Mögliche Begründungen

  • falsche Einkommens- oder Vermögensberechnung
  • nicht berücksichtigte Unterlagen
  • falsche Angaben zum Bedarf
  • Rechen- oder Übertragungsfehler

Erforderliche Angaben

  • Name und Anschrift
  • Fördernummer / Aktenzeichen
  • Datum des BAföG-Bescheids
  • klare Erklärung des Widerspruchs
  • Datum und Unterschrift

Übermittlung

Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und nachweisbar beim BAföG-Amt eingehen (z. B. per Post oder über das Online-Portal, sofern angeboten).

Weitere Formulare

In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben zu BAföG, Studium, Widerspruch und sozialrechtlichen Verfahren.

Zur Formular-Übersicht

Hinweis: Wird der Widerspruch abgelehnt, kann anschließend Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

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