Du erstellst einen Widerspruch für: Widerspruch Elterngeld-Bescheid
Widerspruch gegen einen Bürgergeld-Bescheid (Jobcenter)
Gegen einen Bürgergeld-Bescheid des Jobcenters kann Widerspruch eingelegt werden, wenn die Entscheidung fehlerhaft, unvollständig oder rechtswidrig ist. Der Widerspruch führt zu einer erneuten Prüfung durch das Jobcenter.
Gegenstand des Widerspruchs
Der Widerspruch richtet sich gegen einen Bescheid nach dem SGB II (Bürgergeld).
- zu niedrige Leistungsbewilligung
- falsche Einkommens- oder Vermögensanrechnung
- nicht berücksichtigte Kosten der Unterkunft
- Ablehnung oder teilweise Ablehnung des Antrags
- Sanktionen oder Leistungsminderungen
- Rückforderungs- oder Aufhebungsbescheide
Widerspruchsfrist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang beim Jobcenter. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig.
Formulierung des Widerspruchs
Eine ausführliche Begründung kann sofort erfolgen oder nachgereicht werden.
Häufige Begründungen
- fehlerhafte Berechnung des Regelbedarfs
- nicht anerkannte Miet- oder Heizkosten
- falsch angerechnetes Einkommen
- fehlende Berücksichtigung von Mehrbedarfen
- Form- oder Rechenfehler
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift
- Name des zuständigen Jobcenters
- BG-Nummer / Aktenzeichen
- Datum des Bescheids
- klare Erklärung des Widerspruchs
- Datum und Unterschrift
Übermittlung
Der Widerspruch sollte schriftlich und nachweisbar eingereicht werden (z. B. per Post, Fax, persönliche Abgabe oder über das Online-Portal des Jobcenters).
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben zu Bürgergeld, Jobcenter, Widerspruch und sozialrechtlichen Verfahren.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Wird über den Widerspruch länger als drei Monate nicht entschieden, kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden.
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Der Code schaltet den Formular-Downloadbereich (PDF-Download) frei.
