Du erstellst einen Widerspruch für: Widerspruch Krankengeld-Einstellung / Ablehnung
Widerspruch gegen die Einstellung oder Ablehnung von Krankengeld
Wird Krankengeld eingestellt oder abgelehnt, kann das schnell existenzbedrohend werden. Gegen den Bescheid der Krankenkasse ist der Widerspruch der richtige Weg, um die Entscheidung prüfen und – wenn möglich – die Zahlung fortsetzen zu lassen.
Viele Krankengeld-Entscheidungen sind angreifbar – etwa wegen medizinischer Bewertungen, einer AU-Lücke oder Form- und Verfahrensfehlern.
Typische Gründe für Einstellung oder Ablehnung
- Feststellung der Arbeitsfähigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD)
- fehlende, verspätete oder nicht ordnungsgemäße Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)
- AU-Unterbrechung / AU-Lücke (auch sehr kurze Unterbrechungen)
- Wechsel der Diagnose oder Begründung wird falsch bewertet
- behauptete Aussteuerung nach längerer Krankengeldzahlung
- Formfehler oder Verfahrensfehler (z. B. unklare Begründung, falsche Annahmen)
Widerspruchsfrist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden. Entscheidend ist der Eingang bei der Krankenkasse.
Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig.
So formulierst du den Widerspruch
Wichtig: Du kannst den Widerspruch zunächst kurz einlegen, damit die Frist gewahrt ist, und die medizinische Begründung nachreichen.
Wichtige Begründungsansätze
- Arbeitsunfähigkeit besteht fort (medizinisch nachvollziehbar)
- abweichende Einschätzung behandelnder Ärzte (Hausarzt/Facharzt)
- MD-Einschätzung ist fehlerhaft, unvollständig oder beruht auf falschen Angaben
- die AU war tatsächlich lückenlos bzw. eine angebliche Lücke liegt nicht vor
- Verfahrens- oder Fristfehler der Krankenkasse
Besonders wirksam: ärztliche Stellungnahmen, Verlaufsberichte, Facharztbefunde, Entlassungsberichte, Therapie-/Reha-Unterlagen.
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift der versicherten Person
- Name der Krankenkasse
- Versichertennummer
- Datum des Bescheids
- Aktenzeichen / Vorgangsnummer
- klare Erklärung: „Widerspruch“
- Datum und Unterschrift
Übermittlung (wichtig: nachweisbar)
Reiche den Widerspruch nachweisbar ein – z. B. per Post (Einwurf-Einschreiben), Fax (Sendebericht) oder über das Online-Postfach der Krankenkasse. Eine einfache E-Mail ist rechtlich unsicher und nicht zu empfehlen.
Weitere Schritte, wenn nicht weitergezahlt wird
Achtung: Der Widerspruch hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Das Krankengeld kann trotz laufendem Widerspruch gestoppt bleiben.
Wenn dadurch der Lebensunterhalt gefährdet ist, kann ein Eilantrag beim Sozialgericht notwendig sein. Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Krankengeld sichert den Lebensunterhalt bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Bescheide zur Einstellung oder Ablehnung sollten konsequent geprüft und fristgerecht angegriffen werden. Bei Unsicherheit: frühzeitig beraten lassen (z. B. Sozialverband, Anwalt für Sozialrecht).
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