Du erstellst einen Widerspruch für: Widerspruch Kita-Gebührenbescheid
Widerspruch gegen einen Kita-Gebührenbescheid
Gegen einen Kita-Gebührenbescheid der Gemeinde, Stadt oder des Trägers kann Widerspruch eingelegt werden, wenn die Gebührenfestsetzung fehlerhaft, unzutreffend oder rechtswidrig ist. Der Widerspruch führt zu einer erneuten rechnerischen und rechtlichen Prüfung.
Fehler treten besonders häufig bei der Einkommensberechnung, der Zuordnung zur Gebührenstufe oder bei der Anrechnung von Geschwisterermäßigungen auf.
Gegenstand des Widerspruchs
Der Widerspruch richtet sich gegen einen Gebühren- oder Kostenbeitragsbescheid für die Betreuung eines Kindes.
- zu hoch festgesetzte Kita-Gebühren
- falsche Einkommensgrundlage
- nicht berücksichtigte Freibeträge
- fehlende Geschwisterermäßigung
- falscher Betreuungsumfang (Stunden / Tage)
- rückwirkende Gebührenfestsetzung
Widerspruchsfrist
Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids eingelegt werden. Maßgeblich ist der Eingang bei der zuständigen Stelle (z. B. Jugendamt, Kommune, Träger).
Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig.
Formulierung des Widerspruchs
Eine ausführliche Begründung kann beigefügt oder nachgereicht werden.
Häufige Widerspruchsgründe
- falsches oder veraltetes Einkommen zugrunde gelegt
- Einmalzahlungen unzulässig angerechnet
- Geschwisterkind nicht berücksichtigt
- Gebührensatzung falsch angewendet
- Rechen- oder Übertragungsfehler
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift der Sorgeberechtigten
- Name des Kindes
- Name der Kita
- Name der zuständigen Behörde / des Trägers
- Aktenzeichen / Kassenzeichen
- Datum des Gebührenbescheids
- klare Erklärung des Widerspruchs
- Datum und Unterschrift
Zahlungspflicht trotz Widerspruch
Ein Widerspruch hat in der Regel keine aufschiebende Wirkung. Die Gebühren sind zunächst zu zahlen. Gegebenenfalls kann zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben zu Kita, Gebühren, Befreiung und familienbezogenen Leistungen.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Maßgeblich sind die jeweilige Gebührensatzung und die landesrechtlichen Vorgaben.
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