Einspruch gegen Fahrverbot

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Verkehr & Ordnungswidrigkeiten

Einspruch gegen Fahrverbot

Gegen einen Bußgeldbescheid, der ein Fahrverbot anordnet, kann Einspruch eingelegt werden. Ziel des Einspruchs ist die Überprüfung, Aufhebung oder Abmilderung des Fahrverbots.

Besonderheit beim Fahrverbot

Ein Fahrverbot stellt einen erheblichen Eingriff dar, da es die persönliche und berufliche Mobilität einschränkt. Deshalb unterliegt es einer besonders sorgfältigen rechtlichen Prüfung.

  • Fahrverbot als Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit
  • zeitlich befristeter Entzug der Fahrberechtigung
  • Abweichung von der Regelsanktion möglich
  • Prüfung persönlicher und beruflicher Härten

Frist für den Einspruch

Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang des Einspruchs.

Formulierung des Einspruchs

„Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen], ein, soweit darin ein Fahrverbot angeordnet wird.“

Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung erfolgen, um die Frist zu wahren. Eine Begründung kann später nachgereicht werden.

Typische Ansatzpunkte für den Einspruch

  • unzutreffende Messung oder Beweiswürdigung
  • fehlende oder fehlerhafte Anhörung
  • Abweichung vom Regelfall gerechtfertigt
  • unverhältnismäßige berufliche oder persönliche Härte
  • Fehler bei der Zustellung oder Fristberechnung

Ob und wie diese Punkte vorgetragen werden, hängt vom Einzelfall ab.

Erforderliche Angaben

  • Name und Anschrift
  • Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
  • Datum des Bescheids
  • klare Erklärung des Einspruchs
  • Datum und Unterschrift

Zuständige Stelle

Der Einspruch ist bei der im Bußgeldbescheid genannten Bußgeldstelle einzulegen.

Weitere Formulare

In der Formular-Übersicht findest du weitere Einsprüche und Anträge im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

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Hinweis: Wird kein fristgerechter Einspruch eingelegt, wird das Fahrverbot rechtskräftig und muss angetreten werden.

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