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Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X
Mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X kann die erneute Prüfung eines bereits bestandskräftigen Verwaltungsakts beantragt werden, wenn dieser rechtswidrig ist und dadurch Sozialleistungen zu Unrecht nicht oder nicht vollständig gewährt wurden.
Gegenstand des Überprüfungsantrags
Der Antrag richtet sich gegen einen bereits abgeschlossenen Bescheid einer Sozialbehörde, z. B. Jobcenter, Sozialamt, Rentenversicherung oder Krankenkasse.
- fehlerhafte rechtliche Bewertung
- falsche Tatsachenfeststellung
- nicht berücksichtigte Unterlagen
- unrichtige Berechnung von Leistungen
- Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben
Fristen und zeitlicher Umfang
Ein Überprüfungsantrag ist grundsätzlich jederzeit möglich. Eine rückwirkende Korrektur ist jedoch in der Regel auf bis zu vier Jahre vor Antragstellung begrenzt, sofern keine besonderen Ausnahmen greifen.
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift
- zuständige Behörde / Leistungsträger
- Datum und Aktenzeichen des Bescheids
- klare Bezeichnung des zu überprüfenden Bescheids
- Begründung, warum der Bescheid rechtswidrig ist
- Datum und Unterschrift
Formulierung (Beispieltext)
Der Antrag sollte den Bescheid eindeutig bezeichnen. Eine ausführliche Begründung ist empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Übermittlung
Der Überprüfungsantrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Eine nachweisbare Übermittlung ist dringend zu empfehlen.
- Post, Fax oder Online-Portal der Behörde
- persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung
- keine Fristbindung, aber zeitnah sinnvoll
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Anträge, Überprüfungen und Schreiben aus dem Sozialrecht.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: AMTHERO ist kein Amt und keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte dienen als Vorlage und Ausfüllhilfe. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen sowie die Entscheidung der zuständigen Stelle.
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