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Antrag auf Mehrbedarf (z. B. kostenaufwändige Ernährung)
Bestimmte persönliche oder gesundheitliche Umstände können einen Mehrbedarf im Sozialleistungsrecht begründen. Dazu zählen insbesondere kostenaufwändige Ernährung, Schwangerschaft oder andere besondere Lebenslagen. Der Mehrbedarf wird zusätzlich zum Regelbedarf gewährt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Was ist ein Mehrbedarf?
Ein Mehrbedarf ist ein zusätzlicher Leistungsanspruch, der anerkannt wird, wenn ein erhöhter Bedarf nicht durch den Regelbedarf gedeckt ist. Die Bewilligung erfolgt auf Antrag und nach Prüfung durch den Leistungsträger.
- kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen
- Schwangerschaft oder Alleinerziehung
- behinderungsbedingte besondere Bedarfe
- sonstige gesetzlich vorgesehene Mehrbedarfe
Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung
Ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung kann vorliegen, wenn aus ärztlich bestätigten Gründen eine spezielle Ernährung erforderlich ist, die mit höheren Kosten verbunden ist.
- ärztliche Diagnose oder Bescheinigung
- konkreter Bezug zwischen Erkrankung und Ernährung
- keine Deckung durch den Regelbedarf
- Bedarf besteht fortlaufend
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift
- zuständige Behörde / Leistungsträger
- Aktenzeichen oder Bedarfsgemeinschaftsnummer
- Art des beantragten Mehrbedarfs
- Beginn des Mehrbedarfs
- ärztliche Bescheinigung (falls erforderlich)
- Datum und Unterschrift
Formulierung (Beispieltext)
Der Antrag sollte klar benennen, auf welchen Mehrbedarf er sich bezieht. Die medizinische Begründung ist regelmäßig entscheidend für die Anerkennung.
Übermittlung
Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich beim zuständigen Leistungsträger (z. B. Jobcenter oder Sozialamt) eingereicht werden. Eine nachweisbare Übermittlung ist empfehlenswert.
- Antrag möglichst frühzeitig stellen
- ärztliche Unterlagen beifügen
- schriftliche Entscheidung abwarten
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Anträge und Schreiben rund um Sozialleistungen, Mehrbedarf und besondere Bedarfe.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: AMTHERO ist kein Amt und keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte dienen als Vorlage und Ausfüllhilfe. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen sowie die Entscheidung der zuständigen Stelle.
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