Antrag auf einmalige Beihilfe / Erstausstattung

Antrag auf einmalige Beihilfe / Erstausstattung – PDF

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Sozialrecht

Antrag auf einmalige Beihilfe / Erstausstattung

In bestimmten Lebenssituationen kann neben laufenden Leistungen eine einmalige Beihilfe beantragt werden. Dazu zählt insbesondere die Erstausstattung für Wohnung, Bekleidung oder bei besonderen Ereignissen wie Schwangerschaft oder Geburt. Die Leistung wird gesondert beantragt und unabhängig vom Regelbedarf geprüft.

Was ist eine einmalige Beihilfe?

Eine einmalige Beihilfe dient dazu, einen unabweisbaren Bedarf zu decken, der nicht durch laufende Leistungen oder den Regelbedarf abgedeckt ist. Die Bewilligung erfolgt nur bei tatsächlicher Notwendigkeit.

  • kein vorhandener Hausrat oder Ausstattung
  • plötzlicher Bedarf durch besondere Umstände
  • kein Ersatz für normale Anschaffungen
  • Leistung wird nicht regelmäßig gewährt

Arten der Erstausstattung

  • Erstausstattung für die Wohnung (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte)
  • Erstausstattung für Bekleidung
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
  • Ersatz nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Brand, Trennung)

Welche Gegenstände anerkannt werden, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Stelle.

Erforderliche Angaben

  • Name und Anschrift
  • zuständige Behörde / Leistungsträger
  • Bedarfsgemeinschaftsnummer oder Aktenzeichen
  • Art der beantragten Beihilfe / Erstausstattung
  • Begründung des Bedarfs
  • Angaben zur aktuellen Wohn- und Lebenssituation
  • Datum und Unterschrift

Formulierung (Beispieltext)

„Hiermit beantrage ich die Gewährung einer einmaligen Beihilfe in Form einer Erstausstattung. Aufgrund meiner aktuellen Lebenssituation verfüge ich nicht über die notwendigen Gegenstände, um meinen grundlegenden Bedarf zu decken. Ich bitte um Prüfung und entsprechende Bewilligung.“

Der Antrag sollte konkret benennen, wofür die Erstausstattung benötigt wird. Unzutreffende Angaben können zur Ablehnung führen.

Übermittlung

Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich bei der zuständigen Stelle (z. B. Jobcenter oder Sozialamt) eingereicht werden. Eine nachweisbare Übermittlung wird empfohlen.

  • Antrag möglichst vor Anschaffung stellen
  • Bewilligung abwarten
  • Belege nur vorlegen, wenn verlangt

Hinweis zu AMTHERO-Formularen

AMTHERO ist ein privates Informations- und Formularportal. Dieses Formular ist eine ausfüllbare Vorlage bzw. Formularhilfe. Nach dem Ausfüllen kann ein druckbares PDF erzeugt werden.

Hinweis: AMTHERO ist keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Das amtliche Verfahren selbst ist bei der zuständigen Stelle grundsätzlich auch ohne AMTHERO möglich.

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