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Antrag auf Akteneinsicht
Betroffene haben das Recht, Akteneinsicht in Verwaltungs- oder Verfahrensakten zu beantragen, wenn diese sie persönlich betreffen. Die Akteneinsicht dient der Transparenz und der Überprüfung behördlicher Entscheidungen.
Worum geht es?
Mit dem Antrag wird die Einsicht in eine konkrete Akte oder einzelne Aktenbestandteile beantragt. Die Akteneinsicht kann je nach Rechtsgrundlage vor Ort, durch Übersendung von Kopien oder elektronisch erfolgen.
- Einsicht in Verwaltungsakten
- Einsicht in Leistungs-, Ordnungs- oder Bußgeldakten
- Einsicht zur Vorbereitung von Widerspruch oder Klage
- Überprüfung von Entscheidungsgrundlagen
Rechtliche Grundlage
Die Akteneinsicht ist unter anderem in § 25 SGB X, § 29 VwVfG oder spezialgesetzlichen Regelungen vorgesehen. Voraussetzung ist regelmäßig, dass ein berechtigtes Interesse besteht.
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift
- zuständige Behörde oder Stelle
- Aktenzeichen / Vorgangsnummer
- Bezeichnung der Akte
- Art der gewünschten Einsicht (vor Ort / Kopie)
- Begründung (falls erforderlich)
- Datum und Unterschrift
Formulierung (Beispieltext)
Eine ausführliche Begründung ist häufig nicht erforderlich. Der Antrag sollte jedoch eindeutig erkennen lassen, welche Akte betroffen ist.
Übermittlung
Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Eine nachweisbare Übermittlung ist empfehlenswert.
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Anträge, Einsprüche und Schreiben rund um Verwaltung, Sozialrecht und Behördenkontakte.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: AMTHERO ist kein Amt und keine Behörde und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Inhalte dienen als Vorlage und Orientierung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung der zuständigen Stelle.
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