Du erstellst eine Kündigung für: Kündigung / Aufhebung Ausbildungsvertrag
Ausbildungsvertrag kündigen oder aufheben
Ein Ausbildungsvertrag kann je nach Situation gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben werden. Nach der Probezeit gelten strengere Regeln als im normalen Arbeitsverhältnis.
Kündigung in der Probezeit
Während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit möglich. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
Kündigung nach der Probezeit
- fristlos aus wichtigem Grund
- durch Auszubildende mit Frist bei Aufgabe oder Wechsel der Ausbildung
Eine ordentliche Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb ist nach der Probezeit grundsätzlich ausgeschlossen.
Aufhebungsvertrag
Eine Aufhebung ist möglich, wenn beide Seiten zustimmen. Das Beendigungsdatum sollte eindeutig festgelegt werden.
Form und Nachweis
- schriftlich und unterschrieben
- klare Benennung von Vertrag und Datum
- nachweisbarer Zugang beim Empfänger
Passende Formulare
In der Formular-Übersicht findest du passende Schreiben zur Kündigung oder Aufhebung eines Ausbildungsvertrags.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn Form oder Voraussetzungen nicht eingehalten werden.
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Der Code schaltet den Formular-Downloadbereich (PDF-Download) frei.
