Kündigung eines Berufsverbandes / Kammer

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Beruf & Organisationen

Kündigung eines Berufsverbandes / einer Kammer

Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband oder einer Kammer kann – je nach Art der Organisation – freiwillig oder verpflichtend sein. Ob und wie eine Kündigung möglich ist, hängt von der jeweiligen Rechtsgrundlage ab.

Berufsverband oder Kammer – wo liegt der Unterschied?

Berufsverbände sind in der Regel freiwillige Zusammenschlüsse zur Interessenvertretung. Eine Kündigung ist meist problemlos möglich.

Kammern (z. B. Handwerks-, Industrie- oder Berufskammern) sind häufig gesetzlich geregelt. Eine Kündigung ist hier nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Kündigung eines Berufsverbandes

Bei freiwilligen Berufsverbänden ist eine ordentliche Kündigung in der Regel möglich. Maßgeblich sind die jeweiligen Satzungen oder Mitgliedsbedingungen.

  • Kündigung meist zum Ende des Mitgliedsjahres
  • Einhaltung der Kündigungsfrist erforderlich
  • keine Begründung notwendig

Kündigung einer Kammermitgliedschaft

Bei Kammern ist eine Kündigung häufig nicht frei wählbar, da die Mitgliedschaft gesetzlich vorgeschrieben sein kann.

Eine Beendigung kommt meist nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft entfallen, z. B. durch:

  • Aufgabe der beruflichen Tätigkeit
  • Wechsel in eine nicht kammerpflichtige Tätigkeit
  • Betriebsaufgabe oder Abmeldung

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Satzung des Berufsverbandes oder aus gesetzlichen Regelungen bei Kammern. Häufig gelten Fristen von einem bis drei Monaten.

Form der Kündigung

  • Kündigung schriftlich oder in Textform
  • Angabe von Name und Mitgliedsnummer
  • klare Erklärung der Kündigung
  • nachweisbarer Zugang empfohlen

Folgen der Kündigung

Mit Wirksamwerden der Kündigung enden die Mitgliedsrechte und -pflichten. Bereits gezahlte Beiträge werden in der Regel nicht erstattet.

Passende Kündigungsformulare

In der Formular-Übersicht findest du passende Schreiben zur Kündigung von Berufsverbänden oder Kammermitgliedschaften.

Zur Formular-Übersicht

Hinweis: Ob eine Kündigung möglich ist, hängt von der jeweiligen Satzung oder gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft ab.

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