Du erstellst eine Entschuldigung für: Entschuldigung Schule (Fehlzeit)
Entschuldigung für die Schule (Fehlzeit)
Kann der Schulunterricht vorübergehend nicht besucht werden, ist eine formgerechte Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler erforderlich. Sie dient der ordnungsgemäßen Erfassung der Fehlzeit.
Wann eine Entschuldigung notwendig ist
Ein Entschuldigungsschreiben ist erforderlich, wenn der Unterricht aus einem berechtigten Grund nicht besucht werden kann.
- Krankheit
- Arzt- oder Therapietermine
- familiäre Gründe
- sonstige nachvollziehbare Gründe
Frist für die Entschuldigung
Die Entschuldigung muss unverzüglich, in der Regel am Fehltag oder spätestens am nächsten Schultag, bei der Schule eingehen.
Je nach Schulordnung kann ein ärztliches Attest erforderlich sein.
Formulierung der Entschuldigung
Die Entschuldigung sollte kurz, sachlich und ohne detaillierte Angaben erfolgen.
Erforderliche Angaben
- Name des Schülers
- Klasse / Jahrgang
- Datum bzw. Zeitraum der Fehlzeit
- Grund der Entschuldigung
- Name und Unterschrift der Erziehungsberechtigten oder des Schülers
Zuständige Stelle
Die Entschuldigung ist bei der Schule, der Klassenleitung oder dem Sekretariat einzureichen, je nach schulischer Regelung.
Weitere Schreiben
In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben rund um Schule, Unterricht und Bildung.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Nicht oder verspätet entschuldigte Fehlzeiten können schulische Konsequenzen haben.
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