Du erstellst eine Entschuldigung für: Entschuldigung Hort (Fehlzeit)
Entschuldigung für den Hort (Fehlzeit)
Kann ein Kind den Hort vorübergehend nicht besuchen, ist eine formgerechte Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten erforderlich. Dies dient der Organisation und Dokumentation der Fehlzeit.
Wann eine Entschuldigung notwendig ist
Eine Entschuldigung ist erforderlich, wenn das Kind den Hort aus einem nachvollziehbaren Grund nicht besucht.
- Krankheit des Kindes
- Arzt- oder Therapietermine
- familiäre Gründe
- sonstige vorübergehende Abwesenheiten
Frist für die Entschuldigung
Die Entschuldigung sollte unverzüglich, möglichst vor Beginn der Betreuungszeit oder spätestens am ersten Fehltag, beim Hort eingehen.
Formulierung der Entschuldigung
Die Entschuldigung sollte kurz, sachlich und ohne detaillierte Angaben erfolgen.
Erforderliche Angaben
- Name des Kindes
- Hort / Einrichtung
- Datum bzw. Zeitraum der Fehlzeit
- Grund der Entschuldigung
- Name und Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Zuständige Stelle
Die Entschuldigung ist beim Hort bzw. bei der zuständigen Betreuungskraft oder Hortleitung einzureichen.
Weitere Schreiben
In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben zu Schule, Hort und Betreuung.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Eine rechtzeitige Information erleichtert die Planung im Hort und vermeidet Rückfragen.
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