Zusätzliche Bearbeitungszeit wird abgelehnt oder eingeschränkt
Zeitregelungen gehören zu den häufig genannten Maßnahmen beim Nachteilsausgleich. Dennoch kommt es vor, dass zusätzliche Bearbeitungszeit nicht gewährt wird oder nur in einzelnen Fächern beziehungsweise nur in bestimmten Situationen gelten soll.
Relevant ist, ob klar beschrieben wurde, in welchen Leistungssituationen der Zeitdruck entsteht und welche konkrete Zeitregelung beantragt wird (bezogen auf Tests, Klassenarbeiten oder Klausuren).
Häufige Gründe, warum Zeitregelungen abgelehnt werden
- Die Begründung bleibt allgemein und nennt keine konkrete Leistungssituation.
- Es wird „mehr Zeit“ genannt, ohne klaren Rahmen oder Bezug (z. B. nur Klassenarbeiten).
- Die beantragte Maßnahme wirkt aus Sicht der Schule wie eine Bewertungsänderung.
- Es fehlt die Abgrenzung: Wo liegt der Engpass – Lesen, Struktur, Stress, Reizüberlastung?
Einordnung der Situation
- Zeitregelungen werden häufig nur für bestimmte Leistungsnachweise festgelegt.
- Je höher die Jahrgangsstufe, desto stärker wird auf klare, prüfungsnahe Umsetzbarkeit geachtet.
- Unklare Formulierungen führen in der Praxis oft zu Einschränkungen oder Ablehnung.
Entscheidend ist die konkrete Beschreibung der Belastung in Leistungssituationen – nicht die bloße Benennung einer Diagnose.
Häufige Fragen
Muss eine Zeitregelung immer gewährt werden?
Nein. Ob und in welchem Umfang eine Zeitregelung festgelegt wird, hängt von Schulstufe, Leistungssituation und den jeweiligen Regelungen ab.
Gilt zusätzliche Zeit automatisch für alle Fächer?
Das hängt von der Festlegung ab. Üblich ist eine Begrenzung auf bestimmte Formate (z. B. Klassenarbeiten oder Klausuren).
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die landesrechtlichen Vorgaben und die Regelungen der jeweiligen Schule.
