Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Rente & Verfahren

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X: Bescheid nachträglich prüfen lassen

Wenn ein Rentenbescheid bereits „durch“ ist (Frist verpasst oder kein Widerspruch eingelegt), ist ein normaler Widerspruch meist nicht mehr möglich. In solchen Fällen kann der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X relevant sein: Die Behörde soll prüfen, ob der Bescheid von Anfang an fehlerhaft war.

Wichtig: § 44 ist nicht der Ersatz für einen Widerspruch – sondern der Weg für bestandskräftige Bescheide.

Wann § 44 SGB X der richtige Weg ist

  • Du hast die Widerspruchsfrist verpasst oder gar keinen Widerspruch eingelegt.
  • Du stellst erst später fest, dass der Bescheid sachlich oder rechtlich falsch sein könnte.
  • Es geht um einen älteren Rentenbescheid, den du nachträglich überprüfen lassen willst.

Wenn die Frist aus dem Bescheid noch läuft, ist in der Regel zuerst der Widerspruch der richtige Schritt.

Was du mit § 44 prüfen lassen kannst

  • Zeiten/Beiträge wurden falsch erfasst oder nicht berücksichtigt.
  • Berechnung ist erkennbar fehlerhaft (z. B. falsche Ausgangsdaten).
  • Medizinische Bewertung beruht auf unvollständiger oder falscher Aktenlage.
  • Entscheidung basiert auf Annahmen, die so nicht zutreffen.

Je konkreter du den Fehler benennst, desto besser ist der Antrag nachvollziehbar.

Akteneinsicht: Der häufig unterschätzte Schritt

Gerade bei älteren Entscheidungen ist es schwer, ohne Aktenlage zu sagen, wo genau der Fehler liegt. Akteneinsicht hilft dir, die tatsächliche Grundlage der damaligen Entscheidung zu sehen (Gutachten, interne Vermerke, fehlende Unterlagen).

Typische Fehler (damit § 44 nicht ins Leere läuft)

  • § 44 mit Widerspruch verwechseln (anderes Verfahren, anderer Anlass).
  • Zu allgemein bleiben („Bescheid ist falsch“) ohne konkreten Fehlerpunkt.
  • Ohne Aktenbezug argumentieren, obwohl die damalige Grundlage unbekannt ist.
  • Parallel Baustellen mischen (Rente vs. Grundsicherung) ohne klare Trennung.

Passende Wege je nach Lage

Orientierung: Läuft die Frist noch, gehst du meist über Widerspruch. Ist der Bescheid alt/bestandskräftig, ist § 44 der typische Prüfweg.

Häufige Fragen

Stoppt Akteneinsicht Fristen?

Nein. Fristen aus dem Bescheid laufen unabhängig davon.

Kann ich § 44 auch nutzen, wenn ich „nur anderer Meinung“ bin?

§ 44 zielt auf Fehler im Bescheid. Je konkreter der Fehlerpunkt, desto nachvollziehbarer der Antrag.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der konkrete Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung und die individuelle Aktenlage.

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