So wehrst du dich gegen eine falsche Nebenkostenabrechnung
Eine Nebenkostenabrechnung kann richtig sein – oder teuer falsch. Typisch sind Rechenfehler, unklare Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Positionen oder einfach eine Abrechnung, die man ohne Belege nicht nachvollziehen kann.
Wichtig: Du hast für Einwendungen eine gesetzliche Höchstfrist von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung. :contentReference[oaicite:0]{index=0}
Die zwei wichtigsten Fristen
1) Frist für den Vermieter (Zugang der Abrechnung)
Der Vermieter muss dir die Abrechnung grundsätzlich spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zukommen lassen. Kommt sie zu spät, sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen (Ausnahmen sind möglich).
Gesetzliche Grundlage: § 556 Abs. 3 BGB. :contentReference[oaicite:1]{index=1}
2) Frist für dich (Einwendungen)
Wenn du Fehler vermutest, musst du deine Einwendungen spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Danach bist du mit Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Auch hier: § 556 Abs. 3 BGB – Einwendungsausschlussfrist. :contentReference[oaicite:2]{index=2}
Typische Fehler in Nebenkostenabrechnungen
- Unklare oder fehlende Berechnung: Du erkennst nicht, wie die Summe zustande kommt.
- Umlageschlüssel passt nicht: Abweichung von Mietvertrag/Teilungserklärung oder nicht erklärt.
- Flächen/Personen/Einheiten falsch: Wohnfläche oder Personenzahl stimmt nicht.
- Rechenfehler: Summen, Vorauszahlungen oder Zeitanteile sind falsch.
- Positionen wirken fragwürdig: z. B. „sonstige Kosten“ ohne Aufschlüsselung.
Formell muss eine Abrechnung so aufgebaut sein, dass du sie nachvollziehen kannst. Die Rechtsprechung verlangt keine „hohen Hürden“, aber Mindestangaben müssen erkennbar sein. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Ohne Belege keine saubere Prüfung
Wenn Positionen unklar sind, brauchst du die Belege (Rechnungen, Verträge, Ableseprotokolle). Ohne Belege ist die Prüfung oft nur Bauchgefühl – und das reicht bei Streit nicht.
- Fordere Belegeinsicht bzw. Kopien an (je nach Situation).
- Notiere dir Datum des Zugangs der Abrechnung (für die 12 Monate).
- Zahle Nachforderungen nicht „blind“, wenn du konkrete Zweifel hast (Einzelfall: Fristen/Verzug beachten).
Wenn du Einwendungen erhebst, mach das schriftlich und konkret: Position, Zeitraum, Betrag, Grund.
Was jetzt sinnvoll ist (kurz & wirksam)
1) Zugang und Abrechnungszeitraum prüfen
Liegt die Abrechnung im richtigen Zeitraum? Kam sie rechtzeitig? Stehen deine Vorauszahlungen korrekt drin?
2) Auffälligkeiten markieren
Markiere Positionen, die du nicht verstehst oder die stark vom Vorjahr abweichen. Große Sprünge sind nicht automatisch falsch – aber prüfungsbedürftig.
3) Einwand / Belegeinsicht anstoßen
Wenn du Fehler vermutest, erhebe Einwand und fordere Belegeinsicht. Wichtig: Du sicherst damit deine Position innerhalb der gesetzlichen Frist.
Typische Fehler (bitte vermeiden)
- Zu lange warten und die 12-Monats-Frist verstreichen lassen. :contentReference[oaicite:4]{index=4}
- Pauschal meckern („alles falsch“) statt konkrete Punkte zu nennen.
- Ohne Nachweise argumentieren und keine Belegeinsicht verlangen.
- Änderungen übersehen (Einzug/Auszug, Wohnfläche, Umlageschlüssel).
Wenn es finanziell eng ist, kann parallel geprüft werden, ob Unterstützung möglich ist (z. B. Wohngeld/Beihilfen – je nach persönlicher Lage).
Passende Schritte auf AMTHERO
Tipp: Einwand immer mit Datum, Abrechnungszeitraum und konkreter Position formulieren – und Versandnachweis sichern.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich Einwendungen erheben?
Spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung. :contentReference[oaicite:5]{index=5}
Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Grundsätzlich spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. :contentReference[oaicite:6]{index=6}
Muss die Abrechnung unterschrieben sein?
Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht strikt vorgeschrieben; entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit. (Im Zweifel: Inhalt prüfen, Belegeinsicht verlangen.) :contentReference[oaicite:7]{index=7}
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind dein Mietvertrag, die konkrete Abrechnung, der Abrechnungszeitraum und die gesetzlichen Regeln (insbesondere § 556 BGB).
