Du erstellst einen Widerspruch für: Krankengeld: Rückforderung/Erstattung
Widerspruch gegen die Rückforderung von Krankengeld
Fordert die Krankenkasse bereits ausgezahltes Krankengeld zurück, ist das für Betroffene besonders belastend. Rückforderungen betreffen oft hohe Beträge und werden mit einem förmlichen Bescheid geltend gemacht.
Eine Rückforderung ist nicht automatisch rechtmäßig. Sie setzt voraus, dass die Krankenkasse darlegt, warum das Krankengeld zu Unrecht gezahlt worden sein soll und auf welcher rechtlichen Grundlage die Rückforderung beruht.
Gegen einen Rückforderungsbescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch eingelegt werden. Die Frist sollte unbedingt eingehalten werden.
Typische Gründe für eine Rückforderung
Krankenkassen begründen Rückforderungen häufig mit folgenden Argumenten:
- die Arbeitsunfähigkeit habe rückwirkend nicht bestanden
- es habe eine Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit gegeben
- es seien unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht worden
- eine sozialmedizinische Neubewertung liege vor
- formale Voraussetzungen für Krankengeld hätten nicht vorgelegen
Auch bei diesen Begründungen gilt: Sie sind nicht automatisch zutreffend und müssen im Einzelfall überprüft werden.
Wann ein Widerspruch besonders sinnvoll ist
- die Rückforderung wird pauschal oder ohne klare Begründung erhoben
- die Krankenkasse bewertet den Krankheitsverlauf nachträglich anders
- ärztliche Unterlagen wurden nicht oder unvollständig berücksichtigt
- Sie konnten die angeblich fehlerhafte Zahlung nicht erkennen
- die Forderung erscheint unverhältnismäßig oder unklar berechnet
Ziel des Widerspruchs ist die vollständige Überprüfung der Rückforderung – sowohl rechtlich als auch medizinisch.
Wichtige Hinweise zur Rückforderung
- Rückforderungen können existenzbedrohend sein – früh reagieren
- Ein Widerspruch kann die Durchsetzung der Forderung beeinflussen
- Ratenzahlung oder Stundung sind gesonderte Themen
- Fristgerechter Widerspruch ist entscheidend
Auch wenn die Forderung bereits besteht: Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, um die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.
Kurz-Check vor dem Widerspruch
- Bescheid prüfen: Datum, Zeitraum, Höhe der Forderung
- Begründung lesen: Warum soll die Zahlung unrechtmäßig gewesen sein?
- AU-Verlauf: durchgehend? lückenlos dokumentiert?
- Unterlagen: Arztberichte, Bescheide, Schriftwechsel sammeln
- Frist: Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen
Tipp: Widerspruch fristwahrend einlegen und ankündigen, dass eine ausführliche Begründung folgt.
Begründung – kurze und sichere Formulierung
Eine sachliche und fristwahrende Formulierung kann so aussehen:
So bleibt Zeit, die Rückforderung in Ruhe zu prüfen und zu begründen.
Zusammenfassung
- Rückforderungen sind nicht automatisch rechtmäßig
- Widerspruch ist fristgebunden und sinnvoll prüfbar
- Begründung kann nachgereicht werden
- Ziel ist die Überprüfung oder Abwehr der Forderung
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der konkrete Rückforderungsbescheid, die Umstände des Einzelfalls sowie die gesetzlichen Regelungen (u. a. SGB V und SGG).
