Antrag auf Akteneinsicht

Antrag auf Akteneinsicht – PDF

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Recht & Verwaltung

Antrag auf Akteneinsicht

Betroffene haben das Recht, Akteneinsicht in Verwaltungs- oder Verfahrensakten zu beantragen, wenn diese sie persönlich betreffen. Die Akteneinsicht dient der Transparenz und der Überprüfung behördlicher Entscheidungen.

Worum geht es?

Mit dem Antrag wird die Einsicht in eine konkrete Akte oder einzelne Aktenbestandteile beantragt. Die Akteneinsicht kann je nach Rechtsgrundlage vor Ort, durch Übersendung von Kopien oder elektronisch erfolgen.

  • Einsicht in Verwaltungsakten
  • Einsicht in Leistungs-, Ordnungs- oder Bußgeldakten
  • Einsicht zur Vorbereitung von Widerspruch oder Klage
  • Überprüfung von Entscheidungsgrundlagen

Rechtliche Grundlage

Die Akteneinsicht ist unter anderem in § 25 SGB X, § 29 VwVfG oder spezialgesetzlichen Regelungen vorgesehen. Voraussetzung ist regelmäßig, dass ein berechtigtes Interesse besteht.

Erforderliche Angaben

  • Name und Anschrift
  • zuständige Behörde oder Stelle
  • Aktenzeichen / Vorgangsnummer
  • Bezeichnung der Akte
  • Art der gewünschten Einsicht (vor Ort / Kopie)
  • Begründung (falls erforderlich)
  • Datum und Unterschrift

Formulierung (Beispieltext)

„Hiermit beantrage ich Akteneinsicht in die mich betreffende Akte mit dem Aktenzeichen [Nummer]. Ich bitte um Einsichtnahme bzw. Übersendung von Kopien der relevanten Unterlagen.“

Eine ausführliche Begründung ist häufig nicht erforderlich. Der Antrag sollte jedoch eindeutig erkennen lassen, welche Akte betroffen ist.

Übermittlung

Der Antrag kann schriftlich, elektronisch oder persönlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. Eine nachweisbare Übermittlung ist empfehlenswert.

Weitere Formulare

In der Formular-Übersicht findest du weitere Anträge, Einsprüche und Schreiben rund um Verwaltung, Sozialrecht und Behördenkontakte.

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