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Antrag auf Datenauskunft (DSGVO) bei der Krankenkasse
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hast du das Recht zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten die Krankenkasse über dich verarbeitet. Dieses Recht nennt sich „Auskunftsrecht“ nach Art. 15 DSGVO.
Die Datenauskunft ist besonders sinnvoll, wenn du nachvollziehen willst, welche Daten gespeichert sind, woher diese stammen, an wen sie übermittelt wurden oder wie Entscheidungen der Krankenkasse datenbasiert vorbereitet wurden.
Datenauskunft (DSGVO) ist nicht dasselbe wie Akteneinsicht (SGB X). Die DSGVO-Auskunft betrifft alle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Rechtliche Grundlage
- Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Art. 12 DSGVO – Fristen und Form der Auskunft
Die Krankenkasse muss die Auskunft grundsätzlich innerhalb eines Monats erteilen. In Ausnahmefällen kann die Frist verlängert werden.
Was umfasst die Datenauskunft?
Mit der DSGVO-Auskunft kannst du unter anderem verlangen:
- eine Bestätigung, ob Daten verarbeitet werden
- eine Kopie der personenbezogenen Daten („Datenkopie“)
- Zwecke der Verarbeitung
- Kategorien verarbeiteter Daten
- Empfänger oder Empfängerkategorien (z. B. Medizinischer Dienst, Abrechnungsstellen)
- Speicherdauer bzw. Kriterien für die Speicherdauer
- Herkunft der Daten (falls nicht bei dir erhoben)
- Hinweise auf automatisierte Entscheidungen / Profiling, falls vorhanden
Die Krankenkasse darf sensible Inhalte nur in zulässigem Umfang herausgeben, muss aber grundsätzlich transparent machen, was verarbeitet wird.
Wann ist ein DSGVO-Auskunftsantrag sinnvoll?
- bei unklaren Ablehnungen oder widersprüchlichen Begründungen
- wenn du Datenübermittlungen prüfen willst
- wenn du wissen willst, welche Diagnosen/Schlüssel gespeichert sind
- bei Verdacht auf falsche oder veraltete Daten
- zur Vorbereitung von Widerspruch oder Klage
Identitätsnachweis
Die Krankenkasse darf Maßnahmen zur Identitätsprüfung verlangen, um deine Daten zu schützen. Üblich ist eine Kopie des Ausweises oder ein gleichwertiger Nachweis.
Tipp: Bei einer Ausweiskopie kannst du nicht erforderliche Angaben (z. B. Zugangsnummer) schwärzen, solange die Identität eindeutig bleibt.
Ablauf des Antrags
- Schriftlichen DSGVO-Auskunftsantrag an die Krankenkasse senden
- Versichertennummer und Kontaktdaten angeben
- ggf. Identitätsnachweis beifügen
- Auskunft (inkl. Datenkopie) abwarten
- Bei fehlender Reaktion: Erinnerung / Beschwerde bei Datenschutzaufsicht
Wichtig: Die DSGVO-Auskunft ersetzt keinen Widerspruch. Fristen in sozialrechtlichen Verfahren laufen unabhängig weiter.
Zusammenfassung
- DSGVO-Auskunft zeigt, welche Daten die Krankenkasse verarbeitet
- Du kannst eine Datenkopie und Infos zu Empfängern verlangen
- Frist grundsätzlich: 1 Monat
- Sozialrechtliche Fristen laufen trotzdem weiter
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind insbesondere Art. 12 und Art. 15 DSGVO sowie die jeweiligen Datenschutzinformationen der Krankenkasse.
