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Antrag auf Fahrtkostenübernahme (Krankenfahrt) bei der Krankenkasse
Fahrtkosten zu medizinisch notwendigen Behandlungen können von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere sogenannte Krankenfahrten zu ambulanten oder stationären Behandlungen.
Die Kostenübernahme erfolgt nicht automatisch. In vielen Fällen ist ein vorheriger Antrag oder eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Ohne Genehmigung kann es zur Ablehnung der Erstattung kommen.
Was sind Fahrtkosten und Krankenfahrten?
Als Fahrtkosten gelten notwendige Wege zu medizinischen Behandlungen, zum Beispiel zu Arztpraxen, Krankenhäusern, Reha- oder Dialyseeinrichtungen. Krankenfahrten können mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Fahrzeug oder speziellen Transportmitteln erfolgen.
Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit der Behandlung und der Fahrt selbst.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- medizinisch notwendige Behandlung
- ärztliche Verordnung oder Bescheinigung der Fahrt
- Genehmigung der Krankenkasse (bei ambulanten Fahrten)
- keine zumutbare Alternative zur Krankenfahrt
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei stationären Aufenthalten werden Fahrtkosten in der Regel automatisch im Rahmen der Behandlung berücksichtigt.
Wann besteht Anspruch auf Fahrtkosten?
- bei stationärer Krankenhausbehandlung
- bei ambulanten Behandlungen mit vorheriger Genehmigung
- bei bestimmten Dauerbehandlungen (z. B. Dialyse, Strahlentherapie)
- bei erheblicher Mobilitätseinschränkung
- bei medizinisch zwingender Notwendigkeit
Fahrten zu Routine- oder Bagatellbehandlungen werden in der Regel nicht erstattet.
Medizinische Begründung für den Antrag
Die beantragte Fahrtkostenübernahme ist medizinisch erforderlich, da die notwendige Behandlung ohne die Durchführung der Krankenfahrt nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen erreichbar ist.
Aufgrund der bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen ist die selbstständige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder die eigenständige Anreise nicht möglich oder nicht zumutbar. Die Krankenfahrt ist daher zwingend erforderlich.
Ziel ist die Sicherstellung der medizinisch notwendigen Behandlung.
Ablauf des Antragsverfahrens
- ärztliche Verordnung oder Bescheinigung einholen
- Antrag auf Fahrtkostenübernahme bei der Krankenkasse stellen
- Genehmigung abwarten (bei ambulanten Fahrten)
- Durchführung der Krankenfahrt
- Abrechnung oder Erstattung der Kosten
Bei Ablehnung der Kostenübernahme kann Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden.
Zuzahlung bei Fahrtkosten
Für Krankenfahrten kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Diese beträgt in der Regel zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Fahrt.
Bei bestehender Zuzahlungsbefreiung entfällt diese Eigenbeteiligung.
Zusammenfassung
- Fahrtkosten können übernommen werden
- Eine medizinische Begründung ist erforderlich
- Genehmigung ist häufig vorab notwendig
- Ablehnungen sind überprüfbar
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen des SGB V, insbesondere zu Krankenfahrten und Fahrtkosten, sowie die individuellen medizinischen Umstände.
