Antrag auf häusliche Krankenpflege – Voraussetzungen, Begründung und Ablauf

Antrag

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Krankenkasse · Häusliche Krankenpflege

Antrag auf häusliche Krankenpflege bei der Krankenkasse

Häusliche Krankenpflege ist eine medizinische Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kommt dann in Betracht, wenn eine ärztlich verordnete Behandlung zu Hause durchgeführt werden muss und eine selbstständige Versorgung nicht möglich ist.

Die häusliche Krankenpflege dient dazu, eine notwendige medizinische Versorgung im häuslichen Umfeld sicherzustellen. Sie soll entweder einen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen oder den ärztlichen Behandlungserfolg absichern.

Wichtig: Häusliche Krankenpflege ist keine freiwillige Pflegeleistung, sondern eine medizinisch verordnete Maßnahme, die von der Krankenkasse geprüft und bewilligt werden muss.

Voraussetzungen für häusliche Krankenpflege

  • ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege (Formular Muster 12)
  • medizinische Notwendigkeit der Versorgung im häuslichen Umfeld
  • Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich oder soll vermieden werden
  • keine ausreichende Versorgung durch im Haushalt lebende Personen möglich
  • Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Entscheidend ist nicht der Wunsch nach Unterstützung, sondern die medizinische Erforderlichkeit der Versorgung.

Was ist das Formular Muster 12?

Das Formular „Muster 12“ ist die ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege. Es wird vom behandelnden Arzt ausgestellt, wenn häusliche Krankenpflege medizinisch notwendig ist.

Das Muster 12 beschreibt, welche Art der häuslichen Krankenpflege erforderlich ist, welches Behandlungsziel verfolgt wird und für welchen Zeitraum die Versorgung notwendig ist.

Das Muster 12 ist eine ärztliche Verordnung – es ersetzt jedoch nicht automatisch den Antrag bei der Krankenkasse.

Warum ist ein Antrag notwendig?

Auch wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, prüft die Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für die häusliche Krankenpflege erfüllt sind. In vielen Fällen verlangt die Krankenkasse hierfür eine formelle Antragstellung oder ein formloses Begleitschreiben.

Mit diesem Formular stellen Sie einen formlosen Antrag auf häusliche Krankenpflege und reichen gleichzeitig die ärztliche Verordnung (Muster 12) bei Ihrer Krankenkasse ein. Dadurch wird das Prüfverfahren eindeutig ausgelöst.

Ziel ist es, eine schriftliche Entscheidung der Krankenkasse zu erhalten und Verzögerungen oder Rückfragen zu vermeiden.

Was bedeuten die verschiedenen Pflegearten?

Im Zusammenhang mit der häuslichen Krankenpflege unterscheidet die Krankenkasse unterschiedliche medizinische Ziele. Diese klingen teilweise ähnlich, haben aber unterschiedliche Bedeutungen für die Prüfung.

  • Sicherungspflege: Die häusliche Krankenpflege dient der Sicherung des ärztlichen Behandlungsziels, damit die medizinische Behandlung zu Hause korrekt durchgeführt werden kann.
  • Krankenhausvermeidung oder Verkürzung stationärer Behandlung: Die Pflege soll helfen, einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder einen bestehenden Aufenthalt zu verkürzen.

Die Begriffe wirken ähnlich, werden jedoch von der Krankenkasse als unterschiedliche Begründungen geprüft. In der Regel orientiert sich die Auswahl an der ärztlichen Verordnung.

So läuft das Verfahren ab

  • ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) einholen
  • Antrag und Verordnung bei der Krankenkasse einreichen
  • Prüfung durch die Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst
  • schriftliche Entscheidung der Krankenkasse erhalten
  • Organisation der Versorgung durch einen Pflegedienst

Wird die Leistung abgelehnt oder eingeschränkt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Kurz zusammengefasst

  • Häusliche Krankenpflege ist eine medizinische Leistung
  • Eine ärztliche Verordnung (Muster 12) ist zwingend erforderlich
  • Ein Antrag erleichtert die Prüfung durch die Krankenkasse
  • Die Pflege dient der Sicherung der Behandlung oder der Vermeidung eines Krankenhausaufenthalts

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen des SGB V sowie die Entscheidung Ihrer Krankenkasse im Einzelfall.

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