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Haushaltshilfe: Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten – und was muss ich einreichen?
Eine Haushaltshilfe unterstützt dich im Alltag, wenn du deinen Haushalt wegen Krankheit, Operation, Schwangerschaft oder medizinischer Behandlung vorübergehend nicht selbst führen kannst. Die Haushaltshilfe ist keine „Luxusleistung“, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Leistung der Krankenkasse sein.
Entscheidend ist, dass du den Haushalt nicht selbst führen kannst, niemand im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann und (häufig) ein Kind im Haushalt lebt, das betreut werden muss. Die Krankenkasse prüft den Anspruch im Einzelfall.
Merksatz: Haushaltshilfe betrifft den Haushalt (z. B. Einkaufen, Kochen, Putzen). Medizinische Behandlung zu Hause ist etwas anderes (häusliche Krankenpflege).
Was ist eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?
Die Haushaltshilfe ist eine Unterstützung für Aufgaben im Haushalt. Sie kann bewilligt werden, wenn du diese Aufgaben vorübergehend nicht erledigen kannst und dadurch die Versorgung im Haushalt nicht gesichert ist.
Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?
- Einkaufen, Kochen, einfache Hausarbeit
- Wäsche, Aufräumen, Grundordnung im Haushalt
- Organisatorische Unterstützung im Alltag
- Je nach Situation auch Hilfe im Rahmen der Betreuung (wenn erforderlich)
Welche Aufgaben genau übernommen werden, hängt vom Einzelfall und von der Entscheidung der Krankenkasse ab.
Wann besteht Anspruch auf Haushaltshilfe?
Ein Anspruch auf Haushaltshilfe kommt in Betracht, wenn du den Haushalt wegen eines gesundheitlichen Grundes nicht weiterführen kannst und die Haushaltshilfe notwendig ist, um die Versorgung zu sichern. Häufig spielt eine Rolle, ob ein Kind im Haushalt lebt, das betreut werden muss.
- Gesundheitlicher Grund (z. B. Krankheit, OP, Behandlung, Schwangerschaft/Entbindung)
- Du kannst den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen
- Keine andere Person im Haushalt kann die Aufgaben ausreichend übernehmen
- Oft: Kind im Haushalt (häufig unter 12 Jahren) oder Kind mit Behinderung
Entscheidend ist die konkrete Situation: Was geht aktuell nicht – und warum ist eine Haushaltshilfe erforderlich?
Welche Nachweise verlangt die Krankenkasse für Haushaltshilfe?
Für Haushaltshilfe verlangt die Krankenkasse meist eine medizinische Bescheinigung und Angaben zur Haushaltssituation. Je besser der Bedarf beschrieben ist, desto weniger Rückfragen entstehen.
- ärztliche Bescheinigung (warum du den Haushalt nicht führen kannst und wie lange)
- Angaben zu Personen im Haushalt (wer kann helfen, wer kann nicht helfen)
- ggf. Angaben zu Kindern (Alter, Betreuungssituation, besondere Bedarfe)
- ggf. Entlassungsbericht/OP-Bericht (wenn passend)
Tipp: Nicht nur „Diagnose“, sondern der konkrete Ausfall zählt: Welche Aufgaben sind aktuell nicht möglich – und warum?
Wie beantrage ich Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?
- ärztliche Bescheinigung einholen
- Haushaltssituation kurz darstellen (wer lebt im Haushalt, wer kann helfen)
- Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse einreichen
- Rückfragen beantworten und ggf. Unterlagen nachreichen
- schriftliche Entscheidung der Krankenkasse abwarten
Wenn die Hilfe dringend ist: schriftlich um zügige Entscheidung bitten und fehlende Unterlagen nachreichen.
Wie lange wird Haushaltshilfe bewilligt?
Die Bewilligungsdauer hängt vom medizinischen Bedarf ab. Oft wird Haushaltshilfe zunächst für einen begrenzten Zeitraum bewilligt. Wenn du länger ausfällst, kann eine Verlängerung möglich sein – meist mit neuer oder ergänzender ärztlicher Begründung.
Was tun, wenn die Krankenkasse Haushaltshilfe ablehnt?
Wird Haushaltshilfe abgelehnt oder zu kurz bewilligt, solltest du die Begründung prüfen. Häufig hilft eine genauere ärztliche Bescheinigung und eine klare Beschreibung, warum keine andere Person im Haushalt helfen kann. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb der Frist Widerspruch möglich sein.
Praxis-Tipp: Die Krankenkasse bewertet oft „Alternativen“. Beschreibe konkret, warum diese im Alltag nicht funktionieren.
Kurz zusammengefasst
- Haushaltshilfe unterstützt bei Aufgaben im Haushalt
- Anspruch hängt von gesundheitlichem Grund und Haushaltssituation ab
- Ärztliche Bescheinigung und klare Bedarfsschilderung sind wichtig
- Bei Ablehnung kann Nachreichen oder Widerspruch möglich sein
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die Regelungen des SGB V sowie die Entscheidung der Krankenkasse im Einzelfall.
