Antrag auf Hilfsmittel – Voraussetzungen, Begründung und Ablauf

Antrag

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Krankenkasse · Hilfsmittel

Antrag auf ein Hilfsmittel bei der Krankenkasse

Hilfsmittel sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie erforderlich sind, um den Erfolg einer Behandlung zu sichern, eine Behinderung auszugleichen oder einer drohenden Behinderung vorzubeugen.

Dazu zählen unter anderem Mobilitätshilfen, orthopädische Hilfsmittel, medizinische Geräte oder technische Unterstützungen im Alltag. Der Anspruch besteht nicht automatisch und setzt eine medizinische Begründung voraus.

Maßgeblich ist der individuelle Bedarf im Alltag – nicht allein der Produktpreis.

Voraussetzungen für die Bewilligung eines Hilfsmittels

  • medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels
  • ärztliche Verordnung oder Empfehlung
  • funktionelle Einschränkungen im Alltag
  • kein bloßer Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens
  • Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung

Entscheidend ist, ob das Hilfsmittel notwendig ist, um gesundheitliche Einschränkungen konkret auszugleichen.

Medizinische Begründung für den Hilfsmittelantrag

Das beantragte Hilfsmittel ist medizinisch erforderlich, da die bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung zu dauerhaften funktionellen Einschränkungen im Alltag führt. Ohne das Hilfsmittel ist eine ausreichende Versorgung oder selbstständige Lebensführung nicht möglich.

Alternative Maßnahmen oder einfachere Versorgungen sind nicht geeignet, den individuellen Bedarf abzudecken. Die Nutzung des Hilfsmittels ist notwendig, um den Behandlungserfolg zu sichern und eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu vermeiden.

Maßgeblich ist die konkrete Alltagssituation und nicht eine pauschale Betrachtung.

Ablauf des Antragsverfahrens

  • ärztliche Verordnung oder Empfehlung einholen
  • Auswahl des geeigneten Hilfsmittels
  • Einreichung des Antrags bei der Krankenkasse
  • Prüfung durch die Krankenkasse oder den Medizinischen Dienst
  • Bewilligung oder Ablehnung per Bescheid

Wird der Antrag abgelehnt, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden.

Typische Hilfsmittel

  • orthopädische Hilfsmittel (z. B. Orthesen, Einlagen)
  • Mobilitätshilfen (z. B. Rollstuhl, Gehhilfen)
  • medizinische Geräte (z. B. Atemhilfen)
  • Hilfen zur selbstständigen Lebensführung

Zusammenfassung

  • Hilfsmittel sind medizinische Leistungen
  • Funktionelle Einschränkungen sind entscheidend
  • Eine ärztliche Begründung ist erforderlich
  • Ablehnungen sind überprüfbar

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen des SGB V sowie die individuellen Umstände des Einzelfalls.

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