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Antrag auf Krankengeld – Voraussetzungen, Ablauf und Hinweise
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. Das Krankengeld soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen.
Der Anspruch entsteht nicht automatisch. Entscheidend sind die rechtzeitige ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit sowie die Einhaltung der formalen Vorgaben gegenüber der Krankenkasse.
Krankengeld wird grundsätzlich ab dem Tag nach dem Ende der Entgeltfortzahlung gezahlt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch
- ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit
- Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel nach 6 Wochen)
- lückenlose Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
- rechtzeitige Meldung bei der Krankenkasse
Bereits kurze Unterbrechungen der Arbeitsunfähigkeit können den Krankengeldanspruch gefährden.
Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Von diesem Betrag werden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Die genaue Höhe hängt vom individuellen Einkommen ab und wird von der Krankenkasse berechnet.
Wie wird Krankengeld beantragt?
- ärztliche Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen
- Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch übermitteln lassen
- gegebenenfalls zusätzliche Angaben gegenüber der Krankenkasse machen
- Rückfragen der Krankenkasse zeitnah beantworten
Viele Krankenkassen fordern ergänzende Angaben zum Beschäftigungsverhältnis oder zum Einkommen an. Diese sollten vollständig und fristgerecht eingereicht werden.
Häufige Probleme beim Krankengeld
- Unterbrechungen in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- verspätete Meldung bei der Krankenkasse
- Unklarheiten zur Beschäftigung oder zum Einkommen
- Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
- Einstellung oder Ablehnung des Krankengeldes
Bei Ablehnung oder Einstellung des Krankengeldes ist ein Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid möglich.
Zusammenfassung
- Krankengeld ersetzt teilweise den Verdienstausfall
- Voraussetzung ist eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit
- Formale Vorgaben sind strikt einzuhalten
- Probleme können rechtlich überprüft werden
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen (insbesondere SGB V) sowie die individuellen Umstände des Einzelfalls.
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