Antrag auf medizinische Reha – Voraussetzungen, Begründung und Ablauf

Antrag

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Krankenkasse · Medizinische Reha

Antrag auf medizinische Rehabilitation bei der Krankenkasse

Eine medizinische Rehabilitation (Reha) dient der Wiederherstellung, Verbesserung oder Sicherung der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit, wenn Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen den Alltag erheblich einschränken.

Die medizinische Reha ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn ambulante Behandlungen nicht ausreichen und eine gezielte, interdisziplinäre Behandlung erforderlich ist.

Eine Reha ist keine Erholungsmaßnahme, sondern eine medizinisch notwendige Leistung mit klar definiertem Behandlungsziel.

Wer ist für die medizinische Reha zuständig?

Für medizinische Rehabilitationsmaßnahmen kommen unterschiedliche Leistungsträger in Betracht. Die Krankenkasse ist insbesondere dann zuständig, wenn keine oder keine vorrangige Zuständigkeit der Rentenversicherung besteht.

Bestehen Zweifel an der Zuständigkeit, wird der Antrag von Amts wegen an den zuständigen Leistungsträger weitergeleitet. Ein Antrag sollte daher immer gestellt werden.

Voraussetzungen für eine medizinische Reha

  • erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • funktionelle Einschränkungen im Alltag
  • ärztliche Empfehlung für eine Rehabilitationsmaßnahme
  • ambulante Behandlungen reichen nicht aus
  • realistische Aussicht auf Stabilisierung oder Besserung

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose, sondern die konkrete Auswirkung auf Alltag, Belastbarkeit und Selbstständigkeit.

Medizinische Begründung für den Reha-Antrag

Die beantragte medizinische Rehabilitation ist erforderlich, da die bestehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu anhaltenden funktionellen Einschränkungen führen. Diese betreffen insbesondere Belastbarkeit, Mobilität, Konzentrationsfähigkeit oder die selbstständige Lebensführung.

Trotz ambulanter ärztlicher und therapeutischer Maßnahmen konnte bislang keine ausreichende Stabilisierung erreicht werden. Eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustands ist ohne intensive rehabilitative Behandlung zu erwarten.

Die stationäre oder ganztägig ambulante Reha ist notwendig, um durch ein strukturiertes, interdisziplinäres Therapiekonzept eine nachhaltige Verbesserung oder Stabilisierung zu erzielen.

Ziel der Maßnahme ist die Wiederherstellung oder Sicherung der körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit.

Ablauf des Antragsverfahrens

  • ärztliche Untersuchung und Reha-Empfehlung
  • Ausfüllen des Reha-Antrags
  • Beifügen ärztlicher Unterlagen
  • Prüfung durch den Leistungsträger
  • Bewilligung oder Ablehnung per Bescheid

Wird der Antrag abgelehnt, kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden.

Typische Inhalte einer medizinischen Reha

  • ärztliche und therapeutische Behandlungen
  • Physio-, Ergo- oder Bewegungstherapie
  • psychosoziale Unterstützung
  • Schulungen zur Krankheitsbewältigung
  • individueller Therapie- und Reha-Plan

Zusammenfassung

  • Medizinische Reha ist eine gezielte medizinische Leistung
  • Funktionelle Einschränkungen sind ausschlaggebend
  • Ambulante Maßnahmen müssen unzureichend sein
  • Ablehnungen sind rechtlich überprüfbar

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen des SGB V sowie die individuellen Umstände des Einzelfalls.

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