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Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse
Gesetzlich Versicherte müssen für viele Leistungen der Krankenkasse Zuzahlungen leisten, zum Beispiel für Medikamente, Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte. Diese Zuzahlungen sind jedoch begrenzt.
Wird die persönliche Belastungsgrenze erreicht, besteht Anspruch auf eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Kalenderjahres. Die Befreiung muss aktiv bei der Krankenkasse beantragt werden.
Die Zuzahlungsbefreiung dient dem Schutz vor finanzieller Überlastung durch krankheitsbedingte Kosten.
Belastungsgrenze bei Zuzahlungen
Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke gilt eine reduzierte Belastungsgrenze von einem Prozent.
Maßgeblich sind die gesamten Bruttoeinnahmen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, soweit sie bei der Krankenkasse berücksichtigt werden.
Kinder und bestimmte Freibeträge werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Voraussetzungen für die Zuzahlungsbefreiung
- Erreichen der individuellen Belastungsgrenze
- Nachweis über geleistete Zuzahlungen
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
- ggf. Nachweis einer chronischen Erkrankung
Ohne entsprechende Nachweise kann keine Befreiung erfolgen.
Zuzahlungsbefreiung bei chronischer Erkrankung
Chronisch kranke Versicherte können bereits bei einer Belastung von einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen von weiteren Zuzahlungen befreit werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Erkrankung mindestens ein Jahr besteht und eine dauerhafte medizinische Behandlung erforderlich ist.
Der Status als chronisch krank muss durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Ablauf des Antragsverfahrens
- Belege über Zuzahlungen sammeln
- Nachweise zu Einkommen und Haushaltsangehörigen einreichen
- ggf. ärztliche Bescheinigung bei chronischer Erkrankung beifügen
- Antrag bei der Krankenkasse stellen
- Erhalt der Befreiungsbescheinigung
Die Befreiung gilt grundsätzlich nur für das jeweilige Kalenderjahr und muss jährlich neu beantragt werden.
Vorauszahlung der Zuzahlungen
Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die jährliche Belastungsgrenze im Voraus zu zahlen. Nach Zahlung erfolgt sofort die Befreiung für das gesamte Kalenderjahr.
Diese Option kann sinnvoll sein, wenn regelmäßig hohe Zuzahlungen anfallen.
Zusammenfassung
- Zuzahlungen sind gesetzlich begrenzt
- Die Belastungsgrenze schützt vor Überforderung
- Chronisch Kranke profitieren von einer niedrigeren Grenze
- Die Befreiung muss aktiv beantragt werden
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen des SGB V sowie die individuellen Einkommens- und Lebensverhältnisse.
