Du erstellst eine Entschuldigung für: Entschuldigung Arbeitsplatz
Entschuldigung für den Arbeitsplatz
Kann die Arbeitsleistung nicht erbracht werden, ist eine unverzügliche Mitteilung und formgerechte Entschuldigung gegenüber dem Arbeitgeber erforderlich. Dies dient der ordnungsgemäßen Dokumentation der Abwesenheit.
Wann eine Entschuldigung erforderlich ist
Eine Entschuldigung ist notwendig, wenn die Arbeit aus einem berechtigten Grund nicht aufgenommen oder fortgesetzt werden kann.
- Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit
- ärztliche Termine
- unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Notfall)
- behördliche oder gerichtliche Termine
Frist für die Entschuldigung
Die Entschuldigung muss unverzüglich, in der Regel vor Arbeitsbeginn oder spätestens am ersten Fehltag, beim Arbeitgeber eingehen.
Abhängig von Arbeitsvertrag oder Betriebsregelung kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich sein.
Formulierung der Entschuldigung
Die Entschuldigung sollte sachlich und ohne unnötige Details formuliert sein.
Erforderliche Angaben
- Name des Arbeitnehmers
- Datum bzw. Zeitraum der Abwesenheit
- Grund der Entschuldigung
- Datum und Unterschrift
Zuständige Stelle
Die Entschuldigung ist an den Arbeitgeber, die Personalabteilung oder die direkte Führungskraft zu richten, je nach interner Regelung.
Weitere Schreiben
In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben rund um Arbeit, Beschäftigung und Personalangelegenheiten.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Nicht entschuldigtes Fehlen kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
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