Du erstellst einen Widerspruch für: Verfahren: Erinnerung / Untätigkeit
Erinnerung / Untätigkeit: Wenn die Krankenkasse nicht reagiert
Wenn die Krankenkasse über längere Zeit nicht reagiert, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch die Versorgung verzögern (z. B. bei Anträgen, Kostenübernahmen, Hilfsmitteln, Krankengeld oder Widersprüchen).
In vielen Fällen hilft ein sachliches Erinnerungsschreiben, das den bisherigen Vorgang klar benennt und um eine zeitnahe Entscheidung oder zumindest einen verbindlichen Sachstand bittet.
Tipp: Benenne Datum und Thema deines ursprünglichen Antrags oder Schreibens möglichst genau (z. B. Bescheiddatum, Aktenzeichen, Versanddatum).
Wann eine Erinnerung sinnvoll ist
- du hast einen Antrag gestellt und erhältst keine Rückmeldung
- du hast Unterlagen nachgereicht und es passiert nichts
- du wartest auf einen Bescheid oder eine Entscheidung
- die Bearbeitungszeit ist ungewöhnlich lang
- es fehlt eine klare Aussage, welche Unterlagen noch benötigt werden
Eine Erinnerung ersetzt keinen Widerspruch gegen einen Bescheid. Sie ist sinnvoll, wenn es noch keine Entscheidung gibt oder du auf Rückmeldung wartest.
Was in das Schreiben reingehört
- Worum es geht (Antrag / Leistung / Vorgang)
- Seit wann du wartest (Datum deines Schreibens / Antrags)
- Aktenzeichen oder Versichertennummer (falls vorhanden)
- Bitte um Entscheidung oder schriftlichen Sachstand
- Bitte um Benennung ggf. fehlender Unterlagen
Bleib kurz, sachlich und konkret. Das erhöht die Chance auf schnelle Bearbeitung.
Formulierungshilfe
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der konkrete Vorgang, der Schriftverkehr sowie die gesetzlichen Regelungen (u. a. SGB V und SGG).
