Fahrtkosten zur Behandlung: Wann die Krankenkasse zahlt – und wann nicht
Fahrten zu Ärzten, Therapien oder ins Krankenhaus verursachen oft erhebliche Kosten. Ob die Krankenkasse diese Fahrtkosten übernimmt, hängt nicht von der Entfernung allein ab, sondern von Art der Behandlung, medizinischer Notwendigkeit und formalen Voraussetzungen.
Viele Ablehnungen entstehen, weil Genehmigungen fehlen, die falsche Fahrtart gewählt wird oder medizinische Gründe nicht eindeutig belegt sind.
Grundsätzliches zur Kostenübernahme
Die Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten nur in gesetzlich festgelegten Fällen. Entscheidend ist, ob die Fahrt medizinisch notwendig ist und ob eine vorherige Genehmigung erforderlich war.
- Nicht jede Behandlung berechtigt automatisch zur Kostenübernahme.
- Art der Behandlung und Gesundheitszustand sind ausschlaggebend.
- Formale Vorgaben müssen eingehalten werden.
Wann die Krankenkasse Fahrtkosten übernimmt
Eine Kostenübernahme kommt insbesondere bei stationären Behandlungen, ambulanten Operationen oder bestimmten Dauertherapien in Betracht. Häufig ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.
Ohne Genehmigung werden Fahrtkosten oft abgelehnt – selbst wenn die Behandlung medizinisch notwendig war.
Wann Fahrtkosten regelmäßig nicht übernommen werden
- Routine-Arztbesuche ohne besondere medizinische Gründe
- Fehlende Genehmigung, obwohl sie erforderlich gewesen wäre
- Ungeeignete Fahrtart (z. B. Taxi ohne medizinische Begründung)
- Unklare Verordnung oder fehlende ärztliche Angaben
Maßgeblich ist immer die Begründung der Krankenkasse im Bescheid.
Typische Probleme in der Praxis
- Genehmigung zu spät beantragt
- Falsche Transportart genutzt
- Ärztliche Begründung zu allgemein
- Teilweise Kostenübernahme ohne nachvollziehbare Berechnung
Häufig lohnt sich eine genaue Prüfung, ob die Ablehnung rechtlich korrekt begründet ist.
Passende Schritte auf AMTHERO
Tipp: Kläre vor der Fahrt, ob eine Genehmigung nötig ist, und lasse dir die medizinische Notwendigkeit konkret bescheinigen.
Häufige Fragen
Brauche ich immer eine Genehmigung?
In vielen Fällen ja – insbesondere bei ambulanten Behandlungen und Fahrten mit Taxi oder Mietwagen.
Welche Fahrtarten werden übernommen?
Nur medizinisch notwendige und genehmigte Fahrtarten; Details hängen vom Einzelfall ab.
Was tun bei Ablehnung?
Bescheid prüfen: Begründung, fehlende Unterlagen und Genehmigungspflicht klären.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die medizinische Notwendigkeit und die Bescheide der Krankenkasse im Einzelfall.
