Formloser Antrag für den Nachteilsausgleich Grundschule

Nachteilsausgleich – PDF

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Schule & Bildung

Formloser Antrag auf Nachteilsausgleich – Grundschule

In der Grundschule geht es beim Nachteilsausgleich nicht um „Sonderbehandlung“, sondern um faire Bedingungen. Ein Nachteilsausgleich soll Nachteile ausgleichen, die durch eine Beeinträchtigung entstehen – die Leistungsanforderungen bleiben dabei grundsätzlich gleich.

Wichtig: Entscheidend ist nicht das Schlagwort (z. B. ADHS, Autismus, LRS, Dyskalkulie), sondern die konkrete Auswirkung auf Unterricht, Aufgabenbearbeitung und Leistungsnachweise.

Was ist ein Nachteilsausgleich – und was nicht?

Nachteilsausgleich bedeutet: Die Rahmenbedingungen werden so angepasst, dass ein Kind trotz Beeinträchtigung seinen Leistungsstand zeigen kann. Das kann z. B. mehr Zeit, Pausen, ein ruhiger Platz oder eine klarere Struktur der Aufgaben sein. Der Grundgedanke ist Chancengleichheit.

Davon zu unterscheiden ist Notenschutz: Dabei wird (je nach Landesregelung) ein Teil der Bewertung anders gewichtet oder ausgesetzt (klassisch: Rechtschreibung). Das ist nicht automatisch Teil des Nachteilsausgleichs und wird häufig gesondert geregelt. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Merksatz: Nachteilsausgleich = Rahmenbedingungen. Notenschutz = Bewertung (nur wenn vorgesehen).

Wann ist Nachteilsausgleich in der Grundschule sinnvoll?

Sinnvoll ist ein Antrag, wenn dein Kind im Schulalltag messbar benachteiligt ist – z. B. durch deutlich erhöhten Zeitbedarf, schnelle Überforderung, starke Ablenkbarkeit oder Schwierigkeiten bei der Strukturierung. In der Grundschule zählen vor allem alltagstaugliche Maßnahmen, die im Unterricht wirklich funktionieren.

Typische Anzeichen (Beispiele)

  • deutlich mehr Zeit für Aufgaben, obwohl der Stoff verstanden ist
  • hohe Fehlerquote durch Stress/Tempo, nicht durch fehlendes Wissen
  • Überforderung durch Lärm/Unruhe oder viele Reize
  • Probleme, Aufgaben zu planen/zu strukturieren
  • starke Belastung in Leistungssituationen

Welche Maßnahmen sind in der Praxis üblich?

In der Grundschule sind Maßnahmen am besten, wenn sie konkret, nachvollziehbar und leicht umsetzbar sind. Ein Nachteilsausgleich wird grundsätzlich im Einzelfall festgelegt. :contentReference[oaicite:2]{index=2}

Häufige, praxistaugliche Beispiele

  • Zeitbonus (z. B. +25% oder +50% bei schriftlichen Arbeiten)
  • kurze Pausen oder flexible Pausenregelung
  • reizärmerer Platz oder separater Raum (wenn nötig)
  • Aufgaben in Teilschritten, klare Struktur, weniger „versteckte“ Anforderungen
  • Aufgabenstellung zusätzlich schriftlich bzw. eindeutig formuliert
  • Hilfsmittel, sofern zulässig (z. B. Lineal/Markierhilfe, Übersicht)

Tipp: Beantrage nicht „alles“, sondern 2–4 Maßnahmen, die das Problem wirklich treffen. Das wirkt seriös und erhöht die Chance, dass die Schule es direkt umsetzt.

Wie läuft das in der Schule ab?

Der Ablauf ist je nach Bundesland leicht unterschiedlich – in der Praxis läuft es aber meist so: Antrag der Eltern → schulische Beratung/Konferenz → Entscheidung durch Schule/Schulleitung → Umsetzung im Unterricht. Handreichungen betonen dabei: Ziel ist Chancengleichheit, Bewertungskriterien bleiben grundsätzlich bestehen. :contentReference[oaicite:3]{index=3}

Schritt-für-Schritt (bewährt)

  1. Formloser Antrag mit kurzer Begründung und gewünschten Maßnahmen.
  2. Nachweise/Unterlagen beifügen (wenn vorhanden).
  3. Gespräch mit Klassenleitung (und ggf. Förderkoordination).
  4. Entscheidung + schriftliche Rückmeldung anfordern.
  5. Umsetzung im Unterricht + bei Leistungsnachweisen.
  6. Überprüfung nach einiger Zeit (funktioniert es wirklich?).

Wichtig: Bitte immer um eine schriftliche Bestätigung der Entscheidung/Regelung. Das verhindert Missverständnisse und hilft bei Lehrerwechseln.

Welche Unterlagen sind sinnvoll (Grundschule)?

Nicht jede Schule verlangt das Gleiche. In der Praxis helfen Unterlagen vor allem dabei, die Auswirkung zu erklären – sie ersetzen aber nicht den Antrag. :contentReference[oaicite:4]{index=4}

Typische Unterlagen (je nach Situation)

  • ärztliche Bescheinigung oder fachärztliche Stellungnahme
  • psychologische Stellungnahme / Diagnostik
  • schulpsychologischer Bericht (wenn vorhanden)
  • pädagogische Einschätzung der Schule / Förderplan

Bei LRS/Lesen-Rechtschreiben gibt es in manchen Ländern eigene Verfahren (Feststellung/Regelungen). Beispiel Berlin: LRS-Förderung und Nachteilsausgleich sind in Verordnungen geregelt. :contentReference[oaicite:5]{index=5}

Erklärseiten: ADHS, Autismus, LRS, Dyskalkulie

Wenn du Maßnahmen passend auswählen willst, lies die Hintergründe (kurz, praxisnah):

Häufige Fragen aus der Praxis

Muss ich eine Diagnose nennen?

Du musst nicht „dramatisieren“. Entscheidend ist die Auswirkung. Eine Diagnose kann helfen, ist aber nicht der einzige Weg. Wichtig ist, dass die Maßnahmen logisch begründet sind. :contentReference[oaicite:6]{index=6}

Gilt der Nachteilsausgleich automatisch dauerhaft?

In der Praxis: nein. Oft wird nach einer Zeit überprüft oder beim Wechsel der Schulstufe neu geregelt. Das ist normal.

Was ist wichtiger: Maßnahmen oder Unterlagen?

Beides. Unterlagen erklären – Maßnahmen lösen das Problem. Antrag + passende Maßnahmen sind der Kern. :contentReference[oaicite:7]{index=7}

Hinweis: Die Informationen ersetzen keine schulrechtliche Beratung. Maßgeblich sind die Vorgaben der Schule und die landesrechtlichen Regelungen. Ein Nachteilsausgleich wird stets im Einzelfall festgelegt.

Hinweis zu AMTHERO-Formularen

Dieses Formular kann direkt online ausgefüllt werden. Im Anschluss wird automatisch ein druckbares PDF erstellt. Die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Minuten.

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