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Formloser Antrag auf Nachteilsausgleich – Abitur
Beim Abitur gelten besondere Regeln. Ein Nachteilsausgleich ist auch hier möglich, jedoch ausschließlich zur Wahrung der Chancengleichheit. Die fachlichen Anforderungen, Inhalte und Bewertungsmaßstäbe des Abiturs bleiben unverändert.
Wichtig: Ein Nachteilsausgleich aus der Sekundarstufe I oder der laufenden Oberstufe gilt im Abitur nicht automatisch weiter. Für das Abitur ist regelmäßig ein gesonderter Antrag erforderlich.
Warum gelten im Abitur andere Voraussetzungen?
Das Abitur ist eine staatlich geregelte Abschlussprüfung. Deshalb unterliegt der Nachteilsausgleich strengeren Vorgaben als im laufenden Unterricht. Maßnahmen müssen prüfungstauglich, eindeutig begründet und vor Prüfungsbeginn genehmigt sein.
- keine spontane Entscheidung kurz vor der Prüfung
- keine pauschalen oder unklaren Maßnahmen
- keine Absenkung der Leistungsanforderungen
Je näher eine Maßnahme an die Abschlussprüfung reicht, desto höher sind die Anforderungen an Begründung und Nachweise.
Wer entscheidet über den Nachteilsausgleich im Abitur?
Die Entscheidung liegt in der Regel bei der Schulleitung bzw. beim Prüfungsvorsitz. Lehrkräfte allein können einen Nachteilsausgleich im Abitur nicht verbindlich festlegen.
Deshalb ist eine schriftliche Genehmigung der Maßnahmen vor Beginn der Prüfungen zwingend erforderlich.
Zulässige Maßnahmen beim Abitur (praxisüblich)
Zulässig sind ausschließlich Maßnahmen, die die äußeren Prüfungsbedingungen betreffen. Inhalt, Aufgabenstellung und Bewertung bleiben identisch.
- Zeitverlängerung bei schriftlichen Prüfungen
- zusätzliche oder flexible Pausen bei langen Prüfungen
- ruhiger, reizreduzierter Prüfungsraum
- Vorlesen oder Klärung der Aufgabenstellung (ohne inhaltliche Hilfe)
Maßnahmen wie geänderte Aufgaben, vereinfachte Inhalte oder andere Bewertung sind im Abitur grundsätzlich unzulässig.
Fristen: besonders wichtig beim Abitur
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss deutlich vor Beginn der Abiturprüfungen gestellt werden. In vielen Bundesländern gelten feste Fristen (z. B. mehrere Wochen vor der ersten Prüfung).
Ein zu spät gestellter Antrag kann abgelehnt werden – selbst dann, wenn in der Oberstufe bereits ein Nachteilsausgleich bestand.
Welche Unterlagen sind für das Abitur erforderlich?
Für das Abitur werden in der Praxis fast immer aktuelle, aussagekräftige Unterlagen verlangt, die den Zusammenhang zwischen Beeinträchtigung und Prüfungssituation erklären.
- fachärztliches oder psychologisches Gutachten
- klare Beschreibung der Auswirkungen auf Prüfungssituationen
- ggf. schulpsychologische Stellungnahme
- bei vorübergehender Beeinträchtigung: aktuelles ärztliches Attest
Unterlagen sollten nicht nur eine Diagnose nennen, sondern konkret erklären, warum genau diese Maßnahme erforderlich ist.
Begründungshilfen nach Beeinträchtigung
Häufige Fragen zum Abitur
Gilt ein bestehender Nachteilsausgleich automatisch im Abitur?
Nein. Für das Abitur ist in der Regel ein eigener Antrag erforderlich, auch wenn zuvor ein Nachteilsausgleich bestand.
Kann der Nachteilsausgleich abgelehnt werden?
Ja. Vor allem dann, wenn die Maßnahme nicht prüfungstauglich ist oder die Begründung nicht ausreichend konkret ist.
Was ist der wichtigste Erfolgsfaktor?
Frühzeitiger Antrag, klare Begründung und eine schriftliche Genehmigung vor Prüfungsbeginn.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine schulrechtliche Beratung. Maßgeblich sind die landesrechtlichen Abiturregelungen und die Entscheidung der zuständigen Stelle.
Dieses Formular kann direkt online ausgefüllt werden. Im Anschluss wird automatisch ein druckbares PDF erstellt. Die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Minuten.
