Formloser Antrag für den Nachteilsausgleich Sekundarstufe II / Oberstufe (allgemein)

Nachteilsausgleich – PDF

Empfänger/Ansprechpartner und Schulform prüfen – dann PDF erstellen.

0. Fall auswählen (Pflicht)

Bitte zuerst die Beeinträchtigung auswählen. Danach werden die restlichen Felder freigeschaltet.

1. Variante

2. Absender

3. Empfänger

4. Ort & Datum

5. Angaben

6. Maßnahmen (Mehrfach)

7. Unterlagen (optional)

8. Zusatz (optional)

Hinweis: Prüfe kurz Empfänger/Ansprechpartner und Schulform. Dann PDF erstellen.
Code eingeben

Code eingeben → dann erneut auf „PDF herunterladen (1 €)“ klicken.

Bitte erst den Code eingeben, dann erneut auf „PDF herunterladen (1 €)“ klicken.
Drucken ist gratis. PDF-Download: 1 € (Code).
Schule & Bildung

Formloser Antrag für den Nachteilsausgleich – Sekundarstufe II / Oberstufe (allgemein)

In der Oberstufe (Sekundarstufe II) ist Nachteilsausgleich deutlich prüfungsnäher als in Sek I. Deshalb gelten in der Praxis strengere Maßstäbe: Maßnahmen müssen zielgleich sein, prüfungstauglich und schriftlich festgelegt. Die fachlichen Anforderungen dürfen nicht abgesenkt werden. :contentReference[oaicite:4]{index=4}

Wichtig: Entscheidend ist nicht die Diagnose als „Label“, sondern die konkrete Auswirkung auf Klausuren, Tests und Leistungssituationen – und welche Maßnahme exakt diesen Nachteil ausgleicht.

Was in der Oberstufe anders ist (wichtig für die Voraussetzungen)

In Sek II wird ein bestehender Nachteilsausgleich häufig nicht einfach „fortgeschrieben“, sondern zu Beginn der Einführungsphase und ggf. im Verlauf überprüft – wegen anderer Bildungsziele, anderer Leistungsformate und der Nähe zu Abschlussprüfungen. :contentReference[oaicite:5]{index=5}

Das heißt konkret

  • Überprüfung/Neufestlegung zu Beginn der Oberstufe ist normal (kein „Misstrauen“).
  • Maßnahmen müssen prüfungsnah funktionieren (Klausuren, Kursarbeiten, Präsentationen).
  • Schriftliche Festlegung ist wichtiger als in Sek I (Klarheit bei Lehrkräftewechsel).

Nachteilsausgleich ist Rahmen – nicht „Bewertung ändern“

Nachteilsausgleich betrifft die Rahmenbedingungen (Zeit, Raum, Pausen, Struktur). In der Oberstufe wird besonders darauf geachtet, dass die Maßnahme nicht faktisch die Bewertung verändert. Grundsatz: fachliche Anforderungen bleiben unberührt. :contentReference[oaicite:6]{index=6}

Wenn es um Bewertungsfragen geht (z. B. Rechtschreibung), ist das in vielen Ländern gesondert geregelt und nicht automatisch Teil des Nachteilsausgleichs.

Typische, prüfungstaugliche Maßnahmen in Sekundarstufe II

Bewährt sind Maßnahmen, die klar definierbar sind und direkt auf die Leistungssituation wirken:

  • Zeitverlängerung bei Klausuren/Leistungsnachweisen (z. B. +25% / +50% – je nach Bedarf)
  • zusätzliche oder flexible Pausen bei längeren Klausuren
  • ruhiger, reizreduzierter Raum (wenn Reizüberflutung/Ablenkung der Kern ist)
  • klar strukturierte Aufgabenstellung (Teilschritte, eindeutige Formulierungen)
  • Klärung/Vorlesen der Aufgabenstellung (ohne inhaltliche Hilfe), wenn Lesen der Engpass ist

Praxisregel: Lieber 2–4 passende Maßnahmen sauber begründet als ein „Wunschzettel“. Das erhöht die Chance auf Bewilligung und echte Umsetzung.

Verfahren in der Praxis: Entscheidung, Zeitraum, schriftliche Bestätigung

Je nach Bundesland läuft die Entscheidung über Konferenzen/Schulleitung. Wichtig ist: In Sek II sollen Nachteilsausgleiche überprüft und an die Oberstufe angepasst werden. :contentReference[oaicite:7]{index=7}

Das solltest du immer sichern

  • Schriftliche Bestätigung der bewilligten Maßnahmen
  • Geltungszeitraum (z. B. Halbjahr/Schuljahr) + Hinweis auf Überprüfung
  • Geltung für Leistungsnachweise (Klausuren/Tests/Präsentationen) klar benennen

Das ist Vertrauensschutz in der Praxis: schriftlich = keine Diskussion bei Lehrkräftewechsel.

Unterlagen in Sek II: was wirklich zählt

In der Oberstufe ist es häufiger erforderlich, dass Unterlagen die Auswirkung auf Prüfungssituationen konkret beschreiben (nicht nur „Diagnose vorhanden“). Das ist auch der Grund, warum zu Beginn der Oberstufe häufig eine Neubewertung/Überprüfung erfolgt. :contentReference[oaicite:8]{index=8}

Typisch (je nach Fall)

  • fachärztliche oder psychologische Stellungnahme
  • schulpsychologische Einschätzung (wenn vorhanden)
  • schulische Beobachtungen: wo genau tritt der Nachteil auf (Klausuren, Lesen, Zeit, Reize, Stress)?

Wichtig: Oberstufe ist nicht automatisch Abiturregelung

Oberstufe = laufende Leistungsnachweise/Klausuren. Abitur/Abschlussprüfung kann zusätzlich eigene Regeln, Zuständigkeiten und Fristen haben. Beispiel Berlin: Beim Abitur entscheidet der Prüfungsvorsitz über Nachteilsausgleich bis spätestens vier Wochen vor Beginn der ersten Prüfung; bei vorübergehender Beeinträchtigung ist ein ärztliches Attest beizufügen. :contentReference[oaicite:9]{index=9}

Wenn es um Abitur/Abschlussprüfungen geht, nutze zusätzlich die Abitur-Seite, weil dort Fristen/Zuständigkeiten besonders kritisch sind.

Spezielle Hintergründe (Erklärseiten)

Damit deine Maßnahmen logisch passen und die Schule es ernst nimmt:

Häufige Fragen (Sek II)

Muss Sek-I-Nachteilsausgleich in Sek II neu beantragt werden?

Häufig ja – zumindest als Überprüfung/Neufestlegung zu Beginn der Oberstufe. Genau das wird in offiziellen Arbeitshilfen für die Oberstufe ausdrücklich betont. :contentReference[oaicite:10]{index=10}

Was ist der wichtigste Punkt für „ruhige Umsetzung“?

Schriftliche Bestätigung + klar definierte Maßnahmen. Ohne Schriftlichkeit wird es in der Oberstufe schnell wackelig.

Warum sind Unterlagen in Sek II oft wichtiger?

Weil Maßnahmen prüfungsnäher sind. Schulen brauchen eine belastbare Grundlage, dass die Maßnahme zielgleich ist und genau den Nachteil ausgleicht. :contentReference[oaicite:11]{index=11}

Hinweis: Die Informationen ersetzen keine schulrechtliche Beratung. Maßgeblich sind die landesrechtlichen Vorgaben und schulischen Regelungen. Entscheidungen erfolgen im Einzelfall; im abschlussbezogenen Bereich gelten teils Fristen/Zuständigkeiten. :contentReference[oaicite:12]{index=12}

Hinweis zu AMTHERO-Formularen

Dieses Formular kann direkt online ausgefüllt werden. Im Anschluss wird automatisch ein druckbares PDF erstellt. Die Bearbeitung dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Nach oben scrollen