Mängelanzeige an den Vermieter
Treten in einer Mietwohnung Mängel auf, muss der Vermieter hierüber unverzüglich informiert werden. Die Mängelanzeige ist Voraussetzung dafür, dass der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet ist und weitere Rechte des Mieters entstehen können.
Gegenstand der Mängelanzeige
Die Mängelanzeige richtet sich gegen bestehende Sach- oder Gebrauchsmängel der Mietwohnung.
- Feuchtigkeit, Schimmel, Wasserschäden
- Heizungs- oder Warmwasserausfall
- defekte Fenster, Türen oder Elektrik
- Lärm, Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall
- sonstige Beeinträchtigungen der Wohnnutzung
Pflicht zur Anzeige
Mieter sind verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, können Ansprüche auf Mietminderung oder Schadensersatz verloren gehen.
Formulierung der Mängelanzeige
Der Mangel sollte sachlich und konkret beschrieben werden.
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift des Mieters
- Name und Anschrift des Vermieters
- Adresse der Mietwohnung
- genaue Beschreibung des Mangels
- Datum des Auftretens
- Datum und Unterschrift
Übermittlung
Die Mängelanzeige sollte schriftlich erfolgen und dem Vermieter nachweisbar zugehen (z. B. Brief, Einwurf-Einschreiben, E-Mail).
Weitere Schritte
Wird der Mangel nicht beseitigt, kommen weitere Maßnahmen in Betracht, etwa Fristsetzung, Mietminderung oder weitere rechtliche Schritte.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Eine Mietminderung sollte nicht ohne vorherige Mängelanzeige erfolgen.
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