Haushaltshilfe durch die Krankenkasse – wann sie gezahlt wird

Krankenkasse & Familie

Wann übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe – und wann nicht?

Kann der Haushalt wegen Krankheit, Krankenhausaufenthalt oder medizinischer Behandlung nicht weitergeführt werden, kommt eine Haushaltshilfe in Betracht. Ablehnungen entstehen häufig nicht wegen fehlender Notwendigkeit, sondern wegen formaler Voraussetzungen oder unklarer Angaben.

Entscheidend sind: medizinische Situation, Haushaltskonstellation, Alter der Kinder und der konkrete Zeitraum.

Grundsätzliches zur Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe kann übernommen werden, wenn die versicherte Person den Haushalt vorübergehend nicht führen kann und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann.

  • Haushalt kann krankheitsbedingt nicht geführt werden.
  • Keine andere geeignete Person im Haushalt.
  • Voraussetzungen richten sich nach Gesetz und Satzung.

Wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernimmt

Besonders relevant ist eine Haushaltshilfe, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben oder eine stationäre Behandlung vorliegt.

Häufig ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, aus der die Notwendigkeit eindeutig hervorgeht.

Wann die Kosten häufig abgelehnt werden

  • Andere Person könnte den Haushalt übernehmen
  • Kinder über der maßgeblichen Altersgrenze
  • Medizinische Begründung zu allgemein
  • Haushaltshilfe erst nachträglich beantragt

Maßgeblich ist immer die konkrete Begründung im Bescheid.

Typische Probleme in der Praxis

  • Zeitraum zu kurz oder falsch angegeben
  • Unklare Angaben zur Haushaltssituation
  • Rückfragen der Krankenkasse bleiben unbeantwortet
  • Teilweise Kostenübernahme ohne klare Berechnung

Eine saubere Darstellung der Situation vermeidet viele Ablehnungen.

Passende Schritte auf AMTHERO

Tipp: Beschreibe konkret, welche Tätigkeiten im Haushalt nicht möglich sind und für welchen Zeitraum Hilfe benötigt wird.

Häufige Fragen

Gibt es eine Altersgrenze für Kinder?

Ja, in der Regel spielt das Alter der im Haushalt lebenden Kinder eine zentrale Rolle.

Muss die Haushaltshilfe vorher beantragt werden?

In vielen Fällen ja – eine nachträgliche Beantragung ist oft problematisch.

Kann auch eine private Person helfen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ersatzleistungen möglich sein.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die individuelle Haushaltssituation und die Bescheide der Krankenkasse im Einzelfall.

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