Krankengeld: Anspruch, Dauer und typische Probleme mit der Krankenkasse
Krankengeld ist eine wichtige Absicherung, wenn eine längere Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Problemen: verspätete Zahlungen, Nachfragen der Krankenkasse, oder sogar die Einstellung des Krankengeldes.
Hier erfährst du, wann Anspruch auf Krankengeld besteht, wie lange es gezahlt wird und was du tun kannst, wenn die Krankenkasse ablehnt, kürzt oder zurückfordert.
Wann besteht Anspruch auf Krankengeld?
Anspruch auf Krankengeld besteht in der Regel, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert und die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit und eine lückenlose Dokumentation.
- ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit
- lückenlose Krankschreibung (keine Unterbrechung)
- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
- kein laufender Anspruch auf Arbeitsentgelt
Wichtig: Selbstständige und freiwillig Versicherte brauchen je nach Tarif/Absicherung besondere Regelungen.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Krankengeld wird grundsätzlich für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt. In diese Zeit wird die Entgeltfortzahlung (die ersten sechs Wochen) in der Praxis häufig mit eingerechnet.
Wenn die Krankengeldzeit ausgeschöpft ist, spricht man häufig von „Aussteuerung“.
Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt typischerweise 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Von dem Betrag werden Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.
Typische Probleme beim Krankengeld
- Unterbrechung der Krankschreibung (Formfehler, verspätete Folgebescheinigung)
- Nachfragen oder Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit
- Prüfung durch den Medizinischen Dienst
- Einstellung des Krankengeldes
- Rückforderung von bereits gezahltem Krankengeld
Viele Konflikte entstehen nicht „weil du keinen Anspruch hast“, sondern weil die Kasse formale Punkte oder medizinische Einschätzungen anders bewertet.
Was tun bei Ablehnung, Einstellung oder Rückforderung?
Wenn die Krankenkasse Leistungen ablehnt oder einstellt, zählt vor allem: Fristen beachten und die Begründung sauber angreifen (medizinisch und formal).
- Schreiben/Bescheid sichern (Datum, Zugang, Frist notieren)
- Krankschreibungen lückenlos nachweisen
- ärztliche Stellungnahmen konkretisieren (Arbeitsunfähigkeit, Einschränkungen, Prognose)
- Entscheidungsgrundlagen anfordern (Akteneinsicht / Datenauskunft)
Passende AMTHERO-Formulare
Tipp: Wenn die Kasse sich auf Gutachten/MD stützt, ist Akteneinsicht oft der schnellste Hebel, um die Entscheidungsgrundlage zu prüfen.
Zusammenfassung
- Krankengeld greift typischerweise nach Ende der Entgeltfortzahlung
- Dauer und Voraussetzungen hängen an lückenlosen Nachweisen
- Probleme entstehen oft durch Formalien oder medizinische Bewertungen
- Bei Ablehnung/Einstellung: Fristen und Begründung sind entscheidend
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls sowie die gesetzlichen Regelungen.
