Krankenkasse lehnt Leistung ab: Was kann ich jetzt tun?
Du hast einen Leistungsbescheid bekommen und die Krankenkasse hat die Kostenübernahme abgelehnt oder nur teilweise bewilligt? Hier findest du die wichtigsten Antworten: Frist, Vorgehen, Unterlagen – und wie du schnell und fristwahrend Widerspruch einlegst.
Wichtig vorab
- Frist beachten: Meist 1 Monat ab Zugang des Bescheids.
- Frist wahren: Du kannst erst kurz widersprechen und die Begründung später nachreichen.
- Nachweise helfen: Ärztliche Begründung / Befund / Verordnung erhöhen die Chancen.
Was bedeutet „Leistungsbescheid“ bei der Krankenkasse?
Ein Leistungsbescheid ist die schriftliche Entscheidung deiner Krankenkasse, ob eine beantragte Leistung übernommen wird. Darin stehen Entscheidung, Begründung und meist eine Rechtsbehelfsbelehrung (Hinweis, wie du dagegen vorgehen kannst).
Wann lohnt sich ein Widerspruch?
Ein Widerspruch ist sinnvoll, wenn die Leistung vollständig abgelehnt wurde, nur teilweise bewilligt wird oder die Begründung pauschal wirkt. Häufig geht es um Hilfsmittel, Therapien, Fahrkosten, Reha-Leistungen oder andere Kostenübernahmen.
Welche Frist gilt – und wie rechne ich sie richtig?
In der Regel gilt eine Frist von 1 Monat ab Zugang des Bescheids. Das genaue Datum kann im Schreiben stehen. Wenn eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, kann die Frist länger sein. Im Zweifel: lieber sofort fristwahrend reagieren.
Wie lege ich Widerspruch richtig ein (ohne Formalfehler)?
Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und mindestens enthalten: Name, Anschrift, Versichertennummer, Datum, Aktenzeichen/Betreff sowie den Satz, dass du gegen den Bescheid Widerspruch einlegst. Eine ausführliche Begründung ist am Anfang nicht zwingend.
Muss ich den Widerspruch sofort begründen?
Nein. Du kannst zuerst kurz Widerspruch einlegen, damit die Frist gewahrt ist, und die Begründung nachreichen. Das ist oft sinnvoll, um ärztliche Stellungnahmen, Verordnungen oder weitere Unterlagen zusammenzustellen.
Welche Unterlagen erhöhen die Erfolgschancen?
Häufig hilfreich sind: ärztliche Verordnung, Befunde, kurze medizinische Begründung (Notwendigkeit), Therapieplan, Kostenvoranschlag, ggf. Stellungnahme der behandelnden Praxis oder Klinik.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Die Krankenkasse prüft erneut. Je nach Fall kann der Medizinische Dienst eingeschaltet werden. Am Ende kommt ein Widerspruchsbescheid. Wird erneut abgelehnt, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
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