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Dienstleistungsvertrag kündigen
Ein Dienstleistungsvertrag kann je nach Vertragsart ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Maßgeblich sind die vereinbarten Kündigungsfristen sowie gesetzliche Regelungen.
Was ist ein Dienstleistungsvertrag?
Ein Dienstleistungsvertrag verpflichtet den Dienstleister zur Erbringung einer Leistung, ohne einen konkreten Erfolg zu schulden. Typische Beispiele sind Beratungs-, Wartungs- oder Betreuungsleistungen.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Vertrag eine Kündigungsfrist vorsieht oder gesetzliche Regelungen greifen.
- Kündigungsfrist laut Vertrag beachten
- Kündigung zum vereinbarten Termin
- keine Begründung erforderlich
Außerordentliche Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht.
- schwerwiegende Vertragsverletzungen
- dauerhafte Nichterfüllung der Leistung
- erheblicher Vertrauensverlust
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ergibt sich in erster Linie aus dem Vertrag. Fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Form der Kündigung
- schriftlich oder in Textform (je nach Vertrag)
- klare Erklärung der Kündigung
- Angabe von Vertragsdaten
- nachweisbarer Zugang empfohlen
Folgen der Kündigung
Mit Wirksamwerden der Kündigung enden die vertraglichen Leistungspflichten. Bereits erbrachte Leistungen sind in der Regel abzurechnen.
Passende Kündigungsformulare
In der Formular-Übersicht findest du passende Kündigungsschreiben für Dienstleistungsverträge.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Vertragsbedingungen können individuell abweichen. Eine Kündigung sollte immer anhand des konkreten Vertrags geprüft werden.
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Der Code schaltet den Formular-Downloadbereich (PDF-Download) frei.
