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Fernwärme-Liefervertrag kündigen
Ein Fernwärme-Liefervertrag regelt die Versorgung einer Immobilie mit Wärmeenergie. Die Kündigung ist möglich, unterliegt jedoch oft langen Laufzeiten und vertraglichen Besonderheiten.
Grundsätzliches zur Kündigung von Fernwärmeverträgen
Fernwärmeverträge unterscheiden sich von klassischen Strom- oder Gasverträgen. Sie sind häufig langfristig abgeschlossen und an ein bestimmtes Gebäude gebunden.
Maßgeblich sind die Vertragsbedingungen des Versorgers sowie gesetzliche Vorgaben.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist möglich, wenn die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist.
- Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit
- Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist
- keine Begründung erforderlich
Sonderkündigungsrecht
In bestimmten Fällen kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen, das eine vorzeitige Beendigung erlaubt.
- erhebliche Preisänderungen
- grundlegende Vertragsänderungen
- Stilllegung oder Abriss der Immobilie
- Wegfall der Anschluss- oder Abnahmepflicht
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ist vertraglich geregelt und beträgt häufig sechs bis zwölf Monate. Teilweise gelten noch längere Fristen.
Form der Kündigung
- Kündigung schriftlich oder in Textform
- Angabe von Vertrags- oder Kundennummer
- klare Erklärung der Kündigung
- nachweisbarer Zugang empfohlen
Folgen der Kündigung
Mit Vertragsende endet die Wärmeversorgung durch den Anbieter. Technische und bauliche Voraussetzungen für eine alternative Heizlösung sollten frühzeitig geprüft werden.
Passende Kündigungsformulare
In der Formular-Übersicht findest du passende Kündigungsschreiben für Fernwärme-Lieferverträge.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Fernwärmeverträge sind oft komplex. Ob und wann eine Kündigung möglich ist, hängt vom konkreten Vertrag und den örtlichen Gegebenheiten ab.
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