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Kündigung der Kfz-Versicherung nach Fahrzeugverkauf
Wird ein Fahrzeug verkauft, endet das bestehende Versicherungsverhältnis nicht automatisch. In diesem Fall kann die Kfz-Versicherung nach dem Fahrzeugverkauf gekündigt oder auf den Käufer übertragen werden.
Gegenstand der Kündigung
Die Kündigung bezieht sich auf den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag für ein verkauftes Fahrzeug.
- Verkauf oder Veräußerung des Fahrzeugs
- Beendigung des Versicherungsvertrags durch den Verkäufer
- Kündigung unabhängig von der regulären Laufzeit
- Abrechnung bis zum Verkaufsdatum
Kündigungszeitpunkt
Nach dem Verkauf besteht ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung kann zum Zeitpunkt des Fahrzeugverkaufs erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Mitteilung beim Versicherer.
Formulierung der Kündigung
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
- Versicherungsnummer
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum des Fahrzeugverkaufs
- ggf. Name des Käufers
- Datum und Unterschrift
Übermittlung
Die Kündigung sollte unverzüglich nach dem Verkauf schriftlich beim Versicherer eingereicht werden, damit der Versicherungsschutz korrekt beendet wird.
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Kündigungen und Schreiben rund um Fahrzeuge und Versicherungen.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Der Fahrzeugverkauf sollte zusätzlich der Zulassungsstelle gemeldet werden.
Hier kannst du einen Download-Code kaufen, um den PDF-Download freizuschalten.
Der Code schaltet den Formular-Downloadbereich (PDF-Download) frei.
