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Kündigung einer Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung kann unter Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Regelungen gekündigt werden. Die Kündigung beendet den Versicherungsschutz zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Gegenstand der Kündigung
Die Kündigung richtet sich gegen einen bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko).
- ordentliche Kündigung zum Vertragsende
- Sonderkündigung nach Beitragserhöhung
- Sonderkündigung nach Schadensfall
- Kündigung bei Fahrzeugwechsel oder Abmeldung
Kündigungsfrist
Die ordentliche Kündigung ist in der Regel bis zum 30. November eines Jahres möglich. Maßgeblich ist der Eingang der Kündigung beim Versicherer.
Formulierung der Kündigung
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift
- Versicherungsnummer
- Kennzeichen des Fahrzeugs
- Versicherer
- Kündigung zum nächstmöglichen Termin
- Datum und Unterschrift
Übermittlung
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, damit der Zugang beim Versicherer nachweisbar ist.
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Kündigungen und Schreiben zu Versicherungen und Fahrzeugangelegenheiten.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Nach der Kündigung muss für das Fahrzeug weiterhin ein gültiger Versicherungsschutz bestehen.
Hier kannst du einen Download-Code kaufen, um den PDF-Download freizuschalten.
Der Code schaltet den Formular-Downloadbereich (PDF-Download) frei.
