Kündigung Kita-, Schul- oder Hortbetreuung
Betreuungs- oder Nutzungsverträge für Kita, Schule oder Hort können unter Einhaltung der jeweiligen vertraglichen, satzungsrechtlichen oder gesetzlichen Regelungen gekündigt werden. Die Kündigung beendet die Betreuung oder Teilnahme zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Gegenstand der Kündigung
Die Kündigung richtet sich gegen einen bestehenden Betreuungs- oder Nutzungsvertrag bzw. eine Anmeldung bei einer öffentlichen oder freien Einrichtung.
- Kita-Betreuungsvertrag
- Hort- oder Ganztagsbetreuung
- Schulnahe Betreuungsangebote
- ergänzende Betreuungs- oder Förderangebote
Kündigungsgründe (typisch)
- Umzug oder Wohnortwechsel
- Wechsel der Einrichtung
- Einschulung oder Schulwechsel
- Wegfall des Betreuungsbedarfs
- persönliche oder familiäre Gründe
Ein Kündigungsgrund muss in der Regel nicht ausführlich begründet werden, sofern es sich um eine ordentliche Kündigung handelt.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Betreuungsvertrag, der Satzung des Trägers oder den kommunalen Regelungen. Häufig gelten Fristen von 2 bis 4 Wochen zum Monatsende. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung bei der Einrichtung oder dem Träger.
Formulierung der Kündigung
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift der Sorgeberechtigten
- Name und Geburtsdatum des Kindes
- Name der Kita / Schule / des Horts
- Art der Betreuung
- Kündigungstermin
- Datum und Unterschrift
Hinweise
Offene Beiträge, Essensgelder oder Zusatzkosten bleiben bis zum Vertragsende zahlungspflichtig. Bei kommunalen Einrichtungen kann zusätzlich das Jugendamt informiert werden müssen.
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben zu Kita, Schule, Hort und familienbezogenen Angelegenheiten.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Maßgeblich sind stets die Regelungen des jeweiligen Trägers oder der kommunalen Satzung.
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