Kündigung Pflegevertrag (ambulanter Dienst)

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Pflege & Gesundheit

Kündigung eines Pflegevertrags (ambulanter Pflegedienst)

Ein Pflegevertrag mit einem ambulanten Pflegedienst kann grundsätzlich gekündigt werden. Die Kündigung beendet die vereinbarten Pflegeleistungen zu dem vertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt. Je nach Situation ist eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung möglich.

Gegenstand der Kündigung

Die Kündigung richtet sich gegen einen bestehenden Pflegevertrag zwischen der pflegebedürftigen Person (oder deren Vertretung) und einem ambulanten Pflegedienst.

  • Grundpflege und Behandlungspflege
  • hauswirtschaftliche Leistungen
  • Leistungen nach SGB XI oder SGB V
  • privat vereinbarte Zusatzleistungen

Kündigungsarten

Welche Kündigung möglich ist, hängt vom Pflegevertrag und von der konkreten Situation ab.

  • Ordentliche Kündigung: unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist
  • Außerordentliche Kündigung: bei schwerwiegenden Gründen, z. B. Vertrauensverlust, Leistungsdefiziten oder Wegfall des Pflegebedarfs
  • Kündigung bei Umzug oder Heimaufnahme
  • Kündigung durch Angehörige oder Bevollmächtigte

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Pflegevertrag. Häufig sind kurze Fristen von wenigen Tagen oder Wochen vorgesehen. In dringenden Fällen ist eine fristlose Kündigung möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Pflegedienst.

Formulierung der Kündigung

„Hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Pflegevertrag für [Name der pflegebedürftigen Person], geboren am [Geburtsdatum], fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung des Pflegevertrags sowie den letzten Leistungstag schriftlich.“

Bei einer außerordentlichen Kündigung kann zusätzlich der Kündigungsgrund kurz benannt werden.

Erforderliche Angaben

  • Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person
  • Name und Anschrift des Pflegedienstes
  • Datum des Pflegevertrags
  • Art der Kündigung (ordentlich / außerordentlich)
  • Kündigungstermin
  • Name und Unterschrift des Kündigenden
  • ggf. Vertretungsnachweis (Vollmacht, Betreuung)

Abrechnung und Pflegekasse

Nach Vertragsende erfolgt eine Abrechnung der bis dahin erbrachten Leistungen. Der Pflegedienst informiert in der Regel die Pflegekasse über die Beendigung der Versorgung.

Weitere Formulare

In der Formular-Übersicht findest du weitere Schreiben zu Pflege, Betreuung und sozialen Leistungen.

Zur Formular-Übersicht

Hinweis: Bei einem Wechsel des Pflegedienstes sollte die Anschlussversorgung frühzeitig sichergestellt werden.

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