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Kündigung einer Sportvereinsmitgliedschaft
Eine Mitgliedschaft in einem Sportverein kann unter Einhaltung der in der Vereinssatzung oder im Mitgliedsvertrag festgelegten Fristen gekündigt werden. Die Kündigung beendet die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Gegenstand der Kündigung
Die Kündigung richtet sich gegen eine bestehende Mitgliedschaft in einem Sportverein.
- ordentliche Kündigung zum Ende des Vereinsjahres
- Kündigung zum Quartals- oder Monatsende
- Kündigung bei Umzug oder Vereinswechsel
- Beendigung einer Jugend- oder Familienmitgliedschaft
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Vereinssatzung. Häufig ist eine Kündigung nur zum Ende des Kalender- oder Vereinsjahres möglich, oft mit einer Frist von mehreren Wochen oder Monaten. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Verein.
Formulierung der Kündigung
Erforderliche Angaben
- Name und Anschrift des Mitglieds
- Name des Sportvereins
- Mitgliedsnummer (falls vorhanden)
- Kündigungstermin
- Datum und Unterschrift
Übermittlung
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und dem Verein nachweisbar zugehen (z. B. per Brief oder E-Mail, sofern zulässig).
Weitere Formulare
In der Formular-Übersicht findest du weitere Kündigungen und Schreiben zu Mitgliedschaften, Abonnements und Freizeitverträgen.
Zur Formular-ÜbersichtHinweis: Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge werden in der Regel nicht anteilig erstattet, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht.
Hier kannst du einen Download-Code kaufen, um den PDF-Download freizuschalten.
Der Code schaltet den Formular-Downloadbereich (PDF-Download) frei.
