Mietvertrag kündigen, Fristen, Form und Wohnungsübergabe richtig regeln

Wohnen & Miete

So kündigst du deine Wohnung sauber – ohne Formfehler

Eine Wohnung zu kündigen klingt einfach – ist es meistens auch. Probleme entstehen fast immer durch Formfehler, falsch gerechnete Fristen oder weil der Zugang beim Vermieter später nicht nachweisbar ist.

Für Wohnraum gilt: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (Papier mit eigenhändiger Unterschrift). Eine normale E-Mail reicht dafür nicht.

Frist richtig rechnen: wann deine Kündigung wirksam wird

Als Mieter kündigst du in der Regel mit einer Frist von drei Monaten. Praktisch bedeutet das: Die Kündigung muss dem Vermieter spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats zugehen, damit das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats endet.

  • Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter – nicht das Datum auf deinem Schreiben.
  • Je früher raus, desto weniger Risiko durch Postlaufzeiten.
  • Wenn mehrere Personen im Mietvertrag stehen: alle müssen kündigen und unterschreiben.

Tipp: Wenn es knapp ist, nutze persönliche Übergabe (mit Zeuge) oder Einwurf-Einschreiben. Hauptsache: Du kannst den Zugang belegen.

Form: Was in der Kündigung stehen muss

  • Vollständige Namen aller Mieter (wie im Vertrag)
  • Adresse der Wohnung
  • Eindeutige Kündigungserklärung („hiermit kündige(n) ich/wir…“)
  • Kündigungstermin (oder „zum nächstmöglichen Termin“)
  • Eigenhändige Unterschrift aller Mieter

Wichtig: Eine Kündigung ist kein Chat. Schriftlich heißt wirklich: Papier + Unterschrift.

Wohnungsübergabe: das solltest du vorher klären

  • Übergabetermin frühzeitig abstimmen
  • Übergabeprotokoll (Zählerstände, Schlüssel, Zustand) + Fotos
  • Kaution: Rückzahlung hängt oft an Schäden/Nebenkosten – Dokumentation hilft
  • Renovierung: nicht automatisch – hängt von Vertrag und wirksamen Klauseln ab (Einzelfall)

Viele Streitpunkte entstehen nicht bei der Kündigung, sondern bei Zustand, Zählerständen, Schlüsseln und der späteren Nebenkostenabrechnung.

Typische Fehler (bitte vermeiden)

  • Per E-Mail kündigen oder nur als Scan schicken → kann unwirksam sein.
  • Nur eine Unterschrift, obwohl mehrere Mieter im Vertrag stehen.
  • Frist falsch berechnen, weil der Zugang nicht mitgedacht wird.
  • Kein Nachweis, dass der Vermieter die Kündigung erhalten hat.

Wenn parallel Ärger mit Nachzahlungen läuft: Kündigung sauber trennen – Abrechnung separat prüfen und ggf. einwenden.

Passende Schritte auf AMTHERO

Tipp: Kündigung schriftlich unterschreiben und den Zugang beweisen – das ist der wichtigste Punkt.

Häufige Fragen

Reicht eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp?

Normalerweise nein. Für Wohnraum ist die Kündigung grundsätzlich an die Schriftform gebunden: Papier mit eigenhändiger Unterschrift.

Ab wann laufen die drei Monate?

Maßgeblich ist der Zugang beim Vermieter. Wenn die Kündigung spätestens bis zum 3. Werktag zugeht, endet das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats.

Was, wenn mehrere Mieter im Vertrag stehen?

Dann müssen in der Regel alle Mieter gemeinsam kündigen und unterschreiben – sonst ist die Kündigung angreifbar.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind dein Mietvertrag, der Zugangsnachweis und die konkrete Fristberechnung im Einzelfall.

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