Nachteilsausgleich bei ADHS – Antrag, Begründung und schulische Praxis
Eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) kann sich erheblich auf den schulischen Alltag auswirken. Betroffen sind insbesondere Konzentration, Selbststeuerung, Zeitmanagement und die Verarbeitung von Reizen. Ein Nachteilsausgleich dient dazu, diese beeinträchtigungsbedingten Nachteile auszugleichen, ohne die Leistungsanforderungen abzusenken.
Wichtig: Ein Nachteilsausgleich ist kein Vorteil, sondern ein vorgesehenes Instrument zur Wahrung der Chancengleichheit.
Wann ein Nachteilsausgleich bei ADHS in Betracht kommt
Ein Nachteilsausgleich kann sinnvoll sein, wenn sich ADHS im Schulalltag zum Beispiel so auswirkt:
- eingeschränkte Konzentrationsfähigkeit über längere Zeiträume
- verlangsamte oder schwankende Arbeitsgeschwindigkeit
- erhöhte Ablenkbarkeit durch Geräusche oder visuelle Reize
- Schwierigkeiten bei der Strukturierung von Aufgaben
- erhöhte Belastung in Prüfungssituationen
Entscheidend ist nicht die Diagnose an sich, sondern die konkrete Auswirkung auf Unterricht und Leistungsnachweise.
Typische Nachteilsausgleiche bei ADHS
Häufig bewilligte Maßnahmen sind zum Beispiel:
- Zeitverlängerung bei Klassenarbeiten und Prüfungen
- zusätzliche oder flexible Pausen
- Schreiben in einem ruhigen, reizarmen Raum
- klare, strukturierte Aufgabenstellungen
- Aufteilung umfangreicher Aufgaben in Teilschritte
- Nutzung zugelassener Hilfsmittel
Welche Maßnahmen geeignet sind, hängt immer vom Einzelfall ab und muss zur Beeinträchtigung passen.
Antrag auf Nachteilsausgleich – je nach Schulstufe
Der Antrag unterscheidet sich je nach Schulstufe und Bildungsgang. Auf AMTHERO findest du passende, schulformbezogene Antragsseiten:
Diese Seiten erklären jeweils:
- wann ein neuer Antrag erforderlich ist
- wer zuständig ist
- worauf Schulen besonders achten
Begründung im Antrag – empfohlene Formulierung bei ADHS
Eine bewährte, sachliche und schulrechtlich unproblematische Formulierung ist:
Diese Formulierung ist neutral, nicht wertend und in der schulischen Praxis anerkannt. Wichtig ist, dass die beantragten Maßnahmen logisch aus der Beeinträchtigung folgen.
Erforderliche Unterlagen
Je nach Schulstufe können verlangt werden:
- fachärztliche oder psychologische Stellungnahme
- schulpsychologischer Bericht
- pädagogische Einschätzung der Schule
- bei höheren Schulstufen: aktuelles Gutachten mit Bezug auf Prüfungssituationen
Nicht jede Schule verlangt dieselben Unterlagen. Maßgeblich sind die landesrechtlichen Vorgaben und schulischen Regelungen.
Wichtiger Hinweis zur Geltungsdauer
Ein Nachteilsausgleich gilt nicht automatisch dauerhaft. Bei einem Wechsel der Schulstufe oder des Bildungsgangs (z. B. Grundschule → Sek I, Sek I → Sek II, Beginn der Berufsschule) ist in der Regel ein neuer Antrag erforderlich.
Zusammenfassung
- ADHS kann einen Nachteilsausgleich rechtfertigen, wenn konkrete schulische Nachteile bestehen
- Entscheidend sind Auswirkungen, nicht die Diagnose allein
- Maßnahmen müssen zur Beeinträchtigung passen
- Schulstufe und Bildungsgang sind für den Antrag entscheidend
- AMTHERO bietet passende Antragsseiten für alle relevanten Schulstufen
Wichtig: Die hier bereitgestellten Informationen ersetzen keine schulrechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweiligen schulischen Vorgaben und landesrechtlichen Regelungen.
