Nachteilsausgleich bewilligt – aber nicht umgesetzt
In der Praxis kommt es häufig vor, dass ein Nachteilsausgleich zwar grundsätzlich bewilligt wurde, die vereinbarten Maßnahmen im Schulalltag jedoch nicht oder nur teilweise umgesetzt werden.
Relevant ist dabei, ob klar festgelegt wurde, welche Maßnahmen gelten und für welche Leistungssituationen sie verbindlich umzusetzen sind.
Häufige Gründe für Probleme bei der Umsetzung
- Maßnahmen wurden nur allgemein benannt, ohne klare Konkretisierung.
- Die Regelung wurde nicht allen beteiligten Lehrkräften bekannt gemacht.
- Es fehlt eine eindeutige Zuordnung zu Klassenarbeiten, Tests oder Klausuren.
- Absprachen wurden nur mündlich getroffen.
Einordnung der Situation
- Eine Bewilligung allein garantiert noch keine Umsetzung.
- Maßnahmen müssen eindeutig und nachvollziehbar festgelegt sein.
- Unklarheiten führen im Schulalltag häufig zu Abweichungen.
Ob Maßnahmen tatsächlich greifen, hängt von der Klarheit der Festlegung und den jeweiligen schulischen Abläufen ab.
Formulare nach Schulstufe:
Häufige Fragen
Warum kommt es trotz Bewilligung zu Problemen?
Häufig fehlen klare Festlegungen oder eine einheitliche Umsetzung durch alle beteiligten Lehrkräfte.
Gilt der Nachteilsausgleich automatisch für alle Fächer?
Das hängt von der jeweiligen Festlegung ab. Üblich ist eine Begrenzung auf bestimmte Leistungssituationen.
Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die landesrechtlichen Vorgaben und die Regelungen der jeweiligen Schule.
